Achtung: Beim Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung droht ein Bußgeld bis zu 300.000 €
Online-Händler sollten ihre Informationen betreffend Versand und Zahlung prüfen und diese ggfls. an die neue EU-Geoblocking-Verordnung anpassen. Die „Geoblocking-Verordnung“ (Verordnung (EU) 2018/302 vom 28.02.2018) gilt seit dem 03.12.2018 in der gesamten Europäischen Union + EWR-Staaten. Ziel dieser Verordnung ist es, ungerechtfertigtem Geoblocking einen Riegel vorzuschieben. Nunmehr droht bei Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung auch ein empfindliches Bußgeld.
Geoblocking
Beitrag von Sindy
31.01.2019, 19:29 Uhr
Hallo, nur eine kurze Frage, da konnte ich nichts genaueres finden. Wenn ich mit meinen Onlineshop zum Bsp nicht nach Österreich liefere, muss ich das dann irgendwo im Shop schriftlich erwähnen oder den Kauf dann einfach stornieren?
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