Leserkommentar zum Artikel

Die Verwendung eigener GTIN im Online-Handel (Update)

Spätestens seit Amazon und eBay über ihre Plattformen fast nur noch den Verkauf von solchen Waren zulassen, die mit einer Global Trade Item Number (GTIN) gekennzeichnet sind, umtreibt das Thema die Online-Händler. Müssen Händler die durch den Hersteller vergebenen GTIN übernehmen? Dürfen sie die Waren mit eigenen GTIN versehen, insbesondere wenn dies die Hersteller unterlassen haben? Die IT-Recht Kanzlei widmet sich diesen und weiteren Fragen rund um das Thema GTIN.

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Ing.

Beitrag von Friedrich Rappl
29.01.2019, 19:40 Uhr

Danke für den ausführlichen Beitrag. Unklar ist mir dabei noch folgender Fall: Beim Import von Waren muß der Importeur seinen Namen und Adresse auf dem Produkt anbringen (gemäß WEEE usw.). Ev. versieht er das Produkt auch noch mit einer eigenen Handelsmarke. Kann in diesen Fällen dann noch die GTIN des ausländischen Herstellers verwendet werden? Gruß

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