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Der EuGH hat die Verordnung zur Energiekennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Entfällt dadurch nun auch die Berechtigung, die Effizienzlabel und Staubsaugereffizienzklassen weiterhin in der Kennzeichnung zu nutzen?

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Mitteilung der Bundesregierung

Beitrag von Wolfgang Sturm
28.01.2019, 13:27 Uhr

Ich persönlich finde Ihre Argumentation nachvollziehbar und korrekt. Leider behauptet auch die Bundesregierung auf Ihrer Internetseite (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kein-energielabel-fuer-staubsauger-1573494) es handele sich um ein Kennzeichnungsverbot.

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