Leserkommentar zum Artikel
Energiekennzeichnungsverordnung für Staubsauger nun rechtskräftig nichtig
Der EuGH hat die Verordnung zur Energiekennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Entfällt dadurch nun auch die Berechtigung, die Effizienzlabel und Staubsaugereffizienzklassen weiterhin in der Kennzeichnung zu nutzen?
Mitteilung der Bundesregierung
Beitrag von Wolfgang Sturm
28.01.2019, 13:27 Uhr
Ich persönlich finde Ihre Argumentation nachvollziehbar und korrekt. Leider behauptet auch die Bundesregierung auf Ihrer Internetseite (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kein-energielabel-fuer-staubsauger-1573494) es handele sich um ein Kennzeichnungsverbot.
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