Leserkommentar zum Artikel

Energiekennzeichnungsverordnung für Staubsauger nun rechtskräftig nichtig

Der EuGH hat die Verordnung zur Energiekennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Entfällt dadurch nun auch die Berechtigung, die Effizienzlabel und Staubsaugereffizienzklassen weiterhin in der Kennzeichnung zu nutzen?

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Mitteilung der Bundesregierung

Beitrag von Wolfgang Sturm
28.01.2019, 13:27 Uhr

Ich persönlich finde Ihre Argumentation nachvollziehbar und korrekt. Leider behauptet auch die Bundesregierung auf Ihrer Internetseite (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kein-energielabel-fuer-staubsauger-1573494) es handele sich um ein Kennzeichnungsverbot.

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