Leserkommentar zum Artikel

Letzter Aufruf: Meistern Sie die DSGVO bis zum Stichtag 25.05.2018!

Genau zwei Wochen haben Onlinehändler nun noch Zeit, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen. Stichtag ist der 25.05.2018. Die Verunsicherung ist groß, zumal die Zeit langsam eng wird. Wohl aufgeschreckt durch die Berichterstattung in den Medien und Hinweise von Dienstleistern wie Internetagenturen und Webdesignern werden nun auch die „Nachzügler“ aufgeweckt, die bislang noch nichts von den Umwälzungen beim Datenschutz mitbekommen haben. Gehören auch Sie dazu bzw. sind als Agentur/Dienstleister auch Ihre Kunden betroffen? Dann hat die IT-Recht Kanzlei einen „Last-Minute-Plan“ für Sie.

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DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars

Beitrag von Olga Sobczak-Stawicka
15.05.2018, 15:25 Uhr

Leider besteht bei dem im Titel genannten Artikel nicht die Möglichkeit einer Kommentierung. Meine Frage wäre, ob die grundsätzliche Verpflichtung eines Kontaktformulars o.ä. besteht oder ob die Angabe einer E-Mail und Rufnummer ausreichen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Datenschutzerklärung auch für Verträge von Annett Seifert, 11.07.2018, 23:24 Uhr

    Ich bin Immobilienmaklerin und vom Kunden beauftragt (persönliches Gespräch) sein Haus zu verkaufen. Dafür nutze ich einen Makleralleinauftrag. Nun frage ich mich, ob ich auch hier eine Datenschutzklausel benötige? Wenn ja, wo finde ich eine passende Klausel? Für meine Webseite habe ich mich... » Weiterlesen

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