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Kurz vor Geltung der DSGVO am 25.05.2018 positionierte sich die DSK eindeutig: Tracking-Maßnahmen und Nutzerprofile im Internet sind künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig. In unserem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe und Folgen dieser Richtungsentscheidung.

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Einwilligung pro einzelnem Tool?

Beitrag von Thomas
12.05.2018, 16:49 Uhr

Ich habe gehört, dass man laut der DSK scheinbar JE Trackingtool eine EIGENE explizite Einwilligung benötigt. Stimmt das?

Also dann bspw. bei Nutzung von FB-Pixel und Analytics, beides als einzelne Punkte zum Akzeptieren aufgefürt.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

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  • Websitebetreiber von Marco Quirino, 04.05.2018, 21:04 Uhr

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