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Leserkommentar zum Artikel

DSK-Aussagen zur DSGVO: Tracking nur noch bei Einwilligung zulässig?!

Kurz vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2018 meldet sich die DSK zu Wort. In einer Positionsbestimmung nimmt die DSK zur Frage Stellung, unter welchen Voraussetzungen Tracking-Maßnahmen und Nutzerprofile im Internet zukünftig zulässig sein sollen. Die Aussage der DSK ist so eindeutig wie ernüchternd: Tracking-Maßnahmen sollen hiernach nur noch bei einer eingeholten Einwilligung zulässig sein. Was sind die Hintergründe und Konsequenzen dieses Positionspapiers der DSK, lesen Sie mehr in unserem Beitrag.

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Was darf man denn nun eigentlich noch ...

Beitrag von Leser
06.05.2018, 12:19 Uhr

ohne an irgendeinen Abmahnverein abdrücken zu müssen?

Darf man mit den Datenschutzerklärungen der ITR noch Google Analytics und Google Adwords - gefahrlos - nutzen?

Es gibt Nutzer, die klicken bei dem Verarbeitungsverzeichnis einfach alles an, wo man keine Anschrift eines Dritten hinterlegen muss - einfach, weil keiner weiß, welcher Dienst wie was und wo verarbeitet.

Ich denke mal, dass nur wenige Nutzer überhaupt wissen, wann, wer, wie und wo Tracking einsetzt und an wenn da was geschickt und wo, wer, wie, was verarbeitet wird.

Das wird ein teures Vergnügen für den Onlinehandel. Die Abmahnmafia hat schon feuchte Augen und reibt sich die Hände.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Man kann auch wegargumentieren, was einem nicht gefällt... von Chris M, 17.08.2018, 15:40 Uhr

    Datenschutz hat vor allem zum Ziel, dass Personen selbst über den Umgang mit ihren persönlichen Daten entscheiden können. Dazu gehört auch, dass eine Person das Recht hat, zu entscheiden, ob jemand Daten erheben soll oder nicht. Beim Tracking ohne Einwilligung geschieht aber genau das - die Rechte... » Weiterlesen

  • Einwilligung pro einzelnem Tool? von Thomas, 12.05.2018, 16:49 Uhr

    Ich habe gehört, dass man laut der DSK scheinbar JE Trackingtool eine EIGENE explizite Einwilligung benötigt. Stimmt das? Also dann bspw. bei Nutzung von FB-Pixel und Analytics, beides als einzelne Punkte zum Akzeptieren aufgefürt.

  • Websitebetreiber von Marco Quirino, 04.05.2018, 21:04 Uhr

    Ich zitiere: ......"Ferner dürften entsprechende Cookies für Tracking-Maßnahmen nicht automatisch beim Seitenbesuch geladen werden, sondern dürften erst nach Erteilung der Einwilligung des Betroffenen dynamisch nachgeladen werden. Dies würde viele Internetseitenbetreiber zudem vor erhebliche... » Weiterlesen

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