DSK-Aussagen zur DSGVO: Tracking nur noch bei Einwilligung zulässig?!
Kurz vor Geltung der DSGVO am 25.05.2018 positionierte sich die DSK eindeutig: Tracking-Maßnahmen und Nutzerprofile im Internet sind künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig. In unserem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe und Folgen dieser Richtungsentscheidung.
Websitebetreiber
Beitrag von Marco Quirino
04.05.2018, 21:04 Uhr
Ich zitiere: ......"Ferner dürften entsprechende Cookies für Tracking-Maßnahmen nicht automatisch beim Seitenbesuch geladen werden, sondern dürften erst nach Erteilung der Einwilligung des Betroffenen dynamisch nachgeladen werden. Dies würde viele Internetseitenbetreiber zudem vor erhebliche technische Probleme stellen......."
Nicht nur das- wer um Himmels Willen möchte denn dann noch auf der Website surfen und kaufen, wenn ständig nervende Einwilligungs-Pop-Ups o.ä. dem Besucher um die Ohren gehauen werden, die er dann auch noch bestätigen muss? Ich hoffe, die Judikative ist gescheit genug diese Forderung zu unterbinden- es ist wirtschaftlich unökonomisch und umsatzbremsend für jeden Shopbetreiber unf verursacht einen großen Programmieraufwand. Beste Grüsse, M. Quirino-www.bastelweltcreativ.de
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
Man kann auch wegargumentieren, was einem nicht gefällt... von Chris M, 17.08.2018, 15:40 Uhr
Datenschutz hat vor allem zum Ziel, dass Personen selbst über den Umgang mit ihren persönlichen Daten entscheiden können. Dazu gehört auch, dass eine Person das Recht hat, zu entscheiden, ob jemand Daten erheben soll oder nicht. Beim Tracking ohne Einwilligung geschieht aber genau das - die Rechte... » Weiterlesen
-
Einwilligung pro einzelnem Tool? von Thomas, 12.05.2018, 16:49 Uhr
Ich habe gehört, dass man laut der DSK scheinbar JE Trackingtool eine EIGENE explizite Einwilligung benötigt. Stimmt das? Also dann bspw. bei Nutzung von FB-Pixel und Analytics, beides als einzelne Punkte zum Akzeptieren aufgefürt.
-
Was darf man denn nun eigentlich noch ... von Leser, 06.05.2018, 12:19 Uhr
ohne an irgendeinen Abmahnverein abdrücken zu müssen? Darf man mit den Datenschutzerklärungen der ITR noch Google Analytics und Google Adwords - gefahrlos - nutzen? Es gibt Nutzer, die klicken bei dem Verarbeitungsverzeichnis einfach alles an, wo man keine Anschrift eines Dritten hinterlegen muss... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben