Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?
Bezahldienste wie PayPal und Sofortüberweisung sind sowohl für den Händler als auch für den Kunden praktisch und erleichtern das Online-Shopping enorm. Allerdings sind sie für Händler nicht kostenfrei. PayPal verlangt derzeit mindestens 1,5% des Kaufpreises, sowie eine feste Gebühr von 0,35€ pro Transaktion (PayPal – Nutzungsbedingungen, Stand 23.03.2016). Auch die anderen Bezahldienste lassen sich ihren Service vergüten, sodass sich viele Online-Händler die Frage stellen, ob sie die durch den Bezahlvorgang entstehenden Kosten auf den Kunden umlegen können.
314a BGB
Beitrag von Stefan
02.05.2018, 09:04 Uhr
kann es sein, dass Sie sich mit den Paragraphen vertan haben? Oben 312a unten auf einmal 314a BGB. Ich glaube den gibt es nicht.
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