Kommentar verfassen: Darf ich als Händler die Gebühren für Bezahldienste wie PayPal, Sofortüberweisung & Co. auf den Kunden umlegen?
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kann es sein, dass Sie sich mit den Paragraphen vertan haben? Oben 312a unten auf einmal 314a BGB. Ich glaube den gibt es nicht.
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