Leserkommentar zum Artikel

Frage des Tages: Besteht beim Verkauf von Blankwaffen eine waffenrechtliche Hinweispflicht zur Erwerbsberechtigung?

Die IT-Recht Kanzlei erreichte wieder eine interessante Frage, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Blankwaffen (= Waffen aus Metall, die durch menschliche Muskelkraft geführt werden, z.B. Schwert) eine Hinweispflicht betreffend der Erwerbsberechtigung des Käufers besteht und wie dieser auszusehen habe.

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Waffenrecht f. Blankwaffen

Beitrag von Jörg Weber
23.01.2018, 15:07 Uhr

Sehr geehrter Herr RA Müller, ich habe zuhause noch eine sogenannte Blankwaffe (Saufeder, Speer), die ich unbedingt verkaufen will. Mein Nachbar, der Waffenverkäufer und auch Waffensachverständiger ist, sagte mir, daß ich unbedingt in der Anzeige, da ich die von privat verkaufen will, schreiben müßte (nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung). Nach Ihrer Aussage stimmt das ja gar nicht. Dann reicht also nur der Zusatz auf die Volljährigkeit, wenn ich Sie richtig verstanden habe und die Blankwaffe wäre ja dann auch bei ebay zum Verkauf anbietbar mit dem Zusatz. Habe ich Sie dort richtig verstanden?

Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen

Jörg Weber

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