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eBay: Lässt die Rücknahme von Bewertungen wieder eingeschränkt zu

In den letzten Wochen war in der Öffentlichkeit viel über das seit 22. Mai 2008 gültige Bewertungssystem von eBay diskutiert worden. Hauptkritikpunkt an den Änderungen von eBay war, dass eBay die früher noch vorgesehene Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme von Bewertungen komplett beseitigt hat, was zu einer regelrechten Prozessflut wegen unberechtigter Bewertungen hätte führen können. Nun ist eBay – zumindest in diesem Punkt – wieder etwas zurückgerudert.

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Beitrag von Peter Jans
20.11.2009, 18:07 Uhr

In vorbezeichneter Angelegenheit ist es mir nicht gelungen, von ebay die Rücknahme der Negativbewertung zu erwirken, obwohl diese unwahre Angaben enthielt und somit lt. ebay Grundsätzen zur Rücknahme von Bewertungen durch ebay entfernbar wäre. Nachdem ich mehrfach die Löschung eingefordert hatte, wurde mir unter Androhung von Konsequenzen untersagt, mich weiterhin an den Kundenservice zu wenden, und eine richterliche vollstreckbare Entscheidung zu erwirken, womit wir beim Vorhergesagten wären! Ebay macht durch diese restriktive und rigide Haltung lediglich klar, wer die Macht hat, und es bleibt zu hoffen, dass der Nutzer sich das nicht gefallen lässt!

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