Leserkommentar zum Artikel

Pflichten von Online-Händlern als Datenverantwortliche nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung

Den Datenverantwortlichen trifft ab dem 25.5.2018 nach der künftigen unmittelbar geltenden EU- Datenschutzgrundverordnung die umfassende Verantwortung und Haftung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei Zuwiderhandeln können ihn drakonisch hohe Bußgelder treffen. Der Online-Händler sieht sich so ab dem 25.5.2018 mit einer Unzahl von schwierigen Fragen konfrontiert. Wer genau ist der Verantwortliche? Welche Pflichten kommen auf ihn zu? Können seine Pflichten an Dritte delegiert werden? Welcher Haftungsmaßstab gilt? Unser aktuelle Beitrag will zu diesen Fragen im Frage &Antwort Modus detailliert Stellung nehmen.

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Abwarten

Beitrag von Tom T.
01.12.2017, 16:07 Uhr

warten wir erstmal ab...... 1.) kapiert das keiner sondern nur der, der sich das aus dem Hirn drückt (und selbst da habe ich meine Zweifel) und 2.) es kommt eh anders als man denkt. Also schön ruhig bleiben. Die Bürokraten machen das schon so wie sie es brauchen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • falsches Datum von J. Riehle, 08.01.2018, 14:14 Uhr

    Es ist der 25.5.2018, dachte ich

  • bahnhof von 997, 01.12.2017, 11:53 Uhr

    leider versteh ich als kleinunternehmer nur bahnhof! des weiteren stellst sich die frage möchte deutschland ihre kelin und mitelständische unternehmen abschaffen??? dann solen diese es sagen und wir gehen ins ausland! wenn gesetze erlassen werden sollte man auch dran denken das es firmen gibt die... » Weiterlesen

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