Leserkommentar zum Artikel

Copad vs. Dior: EuGH-Urteil macht müde Markenrechte munter

Viele Markeninhaber schreiben für den Handel mit ihren Waren konkrete Vertriebswege vor, um den elitären Charakter ihrer Waren zu erhalten. Inwieweit diese Bindung zulässig ist und ob es Ausnahmen gibt, waren sich die deutschen Gerichte bislang nicht einig. Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 23.04.2009 (Az. C-59/08) ein richtungsweisendes Urteil gefällt.

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Gefahr für kleine Händler?

Beitrag von Tomas Runde ** Www.trdv.de
12.11.2009, 13:08 Uhr

Wenn ich als kleiner Händler von meinem Lieferanten (Distributor) Ware zum Vertrieb in Deutschland beziehe, sind mir die Vereinbarungen zwischen meinem Distributor und dem Hersteller eigentlich egal. Mein Vertragspartner ist schließlich der Distributor. Oder muß ich jetzt bei jedem Hersteller erst mal prüfen, welche Vertriebsvereinbarungen er mit welchem Wiederverkäufer hat? Das halte ich für unmöglich.

Im Zweifelsfall würde ich die Abmahnung an meinen Lieferanten weiterreichen, wenn er mich nicht über derartige Vertriebsbeschränkungen über von ihm bezogene Waren informiert hat.

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