Leserkommentar zum Artikel

eBay Kleinanzeigen: IDO-Verband mahnt Anzeigen wettbewerbsrechtlich ab

Der IDO-Verband ist als Massenabmahnverband wohlbekannt. Derzeit scheint man dort wohl nach neuen „Tätigkeitsfeldern“ Ausschau zu halten. Wurden die letzten Monate vor allem Anbieter bei DaWanda.de massenhaft abgemahnt, scheint die Abmahnwelle nun auf die Anzeigenplattform „ebay Kleinanzeigen“ überzuschwappen.

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Verständnisproblem

Beitrag von D. Mann
26.10.2017, 19:39 Uhr

Hallo,

ich bin bei euch Update-Mandant, aber mich betrifft die Problematik nicht direkt. Jedoch habe ich ein Verständnisproblem, dass Rechtstexte bei kleinanzeigen.ebay.de enthalten sein müssen. Der Unterschied zu Ebay, Amazon oder DaWanda ist doch der, dass Ebay-Kleinanzeigen nur ein Warenfenster ist, in dem Waren beworben bzw. präsentiert werden. Eine Warenkorbfunktion ist mir nicht bekannt. Wenn die Rechtslage nun so wäre, dass für eine Bewerbung von Waren und Dienstleistungen Rechtstexte notwendig werden, wäre somit jeder Banner, jede Adwords-Anzeige, jeder Offline-Prospekt etc. abmahnbar. Habe ich einen Denkfehler oder bin ich nur verwirrt???

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Telefonnummer in Widerrufsformular von IT-Recht Kanzlei, 26.10.2017, 21:49 Uhr

    Es wird vom IDO nicht abgemahnt, dass eine Telefonnummer im Widerrufsformular fehlt, sondern vielmehr, dass dort eine solche dargestellt wird.

  • Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular von Volker Racho, 26.10.2017, 21:01 Uhr

    „Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular“ seit wann ist das pflicht?

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