Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
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Beitrag von CZ - czech people
25.08.2008, 17:56 Uhr
DAS ist typisch für DEUTSCHLAND! (ich habe NICHTS GEGEN DEUTSCHE!!!!). Ich verkaufe vom ausland aus - CZ und umgehe ALLE diese regelungen. Einmal sogar hatte ich post von der deutschen WBZ da ich kein impresum NICHTS angegeben habe. ergebniss: in den papierkorb mit der abmahnung - wollten 250€ oder gericht.
Ich lachte mir HERZLICHST einen runter. den ehrlich an sowas gehen die "braven deutschen hädnler" zugrunde. Die haben nur mehr damit zutun diesen mist eigenen anwälten zu geben zur überprüfen und 1000de! € dafür zu zahlen oder abgemahnt zu werden. ich habe kein impresum kein wiederufsrecht und GAR NICHTS und nix ist mit abmahnung und JA tschechien ist beider eu es ist jeder herzlich eingeladen uns hier vor gericht zu ziehen das ist zu 99% nöhmlich schwer bis unmöglich wenn man schlau ist daher mein EHRLICHER RAT:
pfeift auf deutschland und macht firmen in anderen ländern auf und verkauft von DORT nach deutschland - BESTENS bewährt! besonders vom osten!
mfg CZ
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Großartig! Update? von Elke Fleing, 21.06.2016, 12:53 Uhr
Hallo, eine extrem hilfreiche und übersichtliche Zusammenstellung. Gibt es dafür mal ein Update? Vermutlich ist ja nicht mehr alles aktuell, oder?
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Logbuch meiner Abmahnung von Funpac, 24.08.2012, 14:32 Uhr
Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE vielleicht hilft es jemandem weiter.
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Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware, 18.01.2011, 10:36 Uhr
Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten
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Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay von Elinor Hopfenzitz, 27.12.2010, 09:21 Uhr
Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu verkaufen. Meine Information ist dahingehend, dass ein Verkäufer, der neue Artikel verkauft, gewerblich... » Weiterlesen
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!?!!?!?!? von artedition, 12.08.2010, 21:37 Uhr
Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG
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Sehr hilfreiche Zusammenstellung von Herbert Huber, 02.03.2010, 15:00 Uhr
Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner. Ich vermisse auch gängige Abmahngründe,... » Weiterlesen
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Endlich! von Unbekannt, 22.02.2010, 06:19 Uhr
Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!
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It-Recht-Shop von , 15.02.2010, 10:58 Uhr
Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich denke... » Weiterlesen
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Abmahnung- Unterlassungserklärung von Michael Effgen, 05.02.2010, 07:50 Uhr
Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!
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Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert! von P. Miehling, 05.01.2010, 15:17 Uhr
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung... » Weiterlesen
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