Abmahnung der Begriffe „Importeur“ und „Hersteller“ bei Verkauf von Wein
Die IT-Recht Kanzlei hat von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Kenntnis erlangt, bei der ein Wein-Online-Händler wegen der Verwendung der Begriffe „Importeur“ und „Hersteller“ im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wein abgemahnt wurde. Nach Ansicht des Abmahners handele es sich hierbei im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wein nicht um zulässige Begriffe im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung, da insoweit besondere, von den Vorgaben der LMIV abweichende Kennzeichnungspflichten zu beachten seien. Der aktuelle Beitrag der IT-Recht Kanzlei setzt sich hiermit auseinander.
zu Importeur und Hersteller Verkauf von Wein
Beitrag von Andreas Hamann
05.10.2017, 08:48 Uhr
wieder so ein Unsinn bei dem sich Frust breit macht, als hätten wir Händler nichst anders zu tun als stäntig tausende Artikel zu prüfen bzw. zu ändern. Seit 2014 ist LMIV zur Pflicht geworden, oder zuminest war dort der Stichtag an dem die entsprechenden Daten in Onlineshops anzugeben waren. Was mich dabei aber ärgert, warum weist die IT-Rechtskanzlei erst heute darauf hin? Hätte ich als Kunde der IT Rechtskanzlei erwarten können das man mich bereits 2014 über diesen Unterschied in Sachen Weinverkauf hinweist?
MfG. Andreas Hamann
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