Leserkommentar zum Artikel

Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)

Gefährliche Stoffe und Gemische unterliegen einigen Abgabebeschränkungen, insbesondere dürfen sie zu Teilen nicht im Versandhandel an Verbraucher abgegeben werden. Anfang 2017 gab es einige gesetzliche Änderungen in der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die für den Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen wesentlichen Regelungen.

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Internethandel Chemikalienverbot

Beitrag von WS
14.09.2017, 15:08 Uhr

...und man darf jetzt per Gesetz sein Hobby aufgeben, kein Motorsport mehr, keine Oldtimerrestauration, kein Modellflug, kein Sportboot, keine Yacht etc. Kann man alles in die Tonne klopfen nur weil man keine 100g Polyesterharz mehr bestellen kann. Unfassbar was dieser Gesetzgeber da treibt.

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