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Leserkommentar zum Artikel

Ab dem 13.06.2014: Zuschläge für bestimmte Zahlungsarten nur noch begrenzt möglich

In der Praxis werden dem Verbraucher bei der Auswahl bestimmter Zahlungsmittel häufig zusätzliche Kosten berechnet. Nicht immer wälzt der Unternehmer dabei nur die ihm selbst durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehenden Kosten auf den Verbraucher ab. Oft werden dem Verbraucher dabei zusätzliche, über die dem Unternehmer selbst entstehenden Kosten hinausgehende Beträge berechnet, nicht zuletzt auch deshalb, um damit andere, für den Unternehmer weniger kostenintensive oder Risiko behaftete Zahlungsmittel attraktiver zu machen.

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Beitrag von Felix Haas
04.09.2017, 13:47 Uhr

Wie sieht es ab 2018 für Gebühren durch das Unternehmen bei der Zahlungsart "Überweisung/Dauerauftrag" aus, wenn gleichzeitig die kostenlose Zahlungsart "Lastschrift" angeboten wird?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wie soll dies bei z.B. PayPal gehen? von Manfred Preußig, 13.06.2014, 16:13 Uhr

    Die Regelung für die Vorabinformation bezüglich der Gebühren bei speziellen Zahlungsarten stellt den Verkäufer unter Umständen vor Probleme. Denn Bezahldienste erheben für die Dienstleistung nicht selten einen Pauschalbetrag plus einen prozentualen Anteil. Da aber diese Informationen für den Kunden... » Weiterlesen

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