Leserkommentar zum Artikel

Online-Werbung für Chemikalien: Was ist zu beachten?

Wer als Online-Händler Chemikalien vertreibt, muss schon bei der Werbung im Internet einige Besonderheiten beachten, wenn man sich nicht dem Risiko eines Bußgeldbescheides oder einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aussetzen will. Betroffen sind beispielsweise Anbieter von Farben, Lacken, Klebstoffen, Reinigungsmitteln und Sprays, die gefährliche Stoffe oder Gemische beinhalten.

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Herr

Beitrag von Michael Mittelmann
10.08.2017, 13:54 Uhr

Wie ist in diesem Zusammenhang der Verkauf von Gefahrgut über die Marktplätze in LQ (limited Quantity), also begrenzter Menge zu sehen? Vielen Dank

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 5 Kommentare vollständig anzeigen

  • Piktogramme frei oder Kostenpflichtig? von Mike, 07.10.2021, 13:50 Uhr

    Besteht auf den Piktogrammen der Seite (https://unece.org/transportdangerous-goods/ghs-pictograms) ein Copyright oder dürfen diese frei verwendet werden, gibt es hierzu weitere Informationen, werden zum Beispiel Lizenzgebühren fällig? Danke Mike

  • Assistentin von Stefanie Steffen, 11.06.2021, 13:57 Uhr

    Gute Tag, uns wurde von vers. Firmen gesagt, dass P-Sätze nicht online dargestellt werden müssen. Im Fall des Gerichtsverfahrens der Deutschen Umwelthilfe gegen Lieferant und Baumarktbetreibe hat die Deutsche Umwelthilfe gewonnen, da nicht die weitere Vorgehensweise des Kunden mit den leeren Dosen... » Weiterlesen

  • Gefahrenpiktogramme auf Online Marktplätzen von Anika Wachter, 31.08.2017, 17:22 Uhr

    Hallo, auf Amazon habe ich jedoch gar keine Möglichkeit ein Gefahrenpiktogramm anzufügen, wie verhält sich dies auf Online Marktplätzen Ebay, Hood etc.

  • Qualitätsmanager von Quma, 02.09.2016, 16:34 Uhr

    Hallo, ich hätte eine Frage. In Ihrer Veröffentlichung heißt es unter III.: "Außerdem müssen die wörtlichen Hinweise (Gefahrenbezeichnung, R- und S-Sätze bzw. Signalwörter, Gefahren- und Sicherheitshinweise).... eingebunden werden,....". Sicherheitshinweise finden in Artikel 48 CLP jedoch gar... » Weiterlesen

  • Chem. Ing von Petra Zürn, 17.05.2016, 16:33 Uhr

    Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung der Online Rechte - und Pflichten bei der Werbung. Ich hätte allerdings noch eine Frage: Ist es möglich die Gefahrenhinweise und -symbole zusammenfassend im Warenkorb anzugeben? Also bei jedem Produkt das Symbol und die P und H-Nummern angeben und den... » Weiterlesen

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