Leserkommentar zum Artikel

Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1

Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.

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Der Ausbau

Beitrag von Marcus
03.07.2017, 13:56 Uhr

Der Ausbau eines internationalen Geschäfts bringt viele Vorteile und Entwicklungschancen für jedes im Internet tätiges Unternehmen. Von Anfang meiner Selbstständigkeit an wollte ich mein Shop so schnell wie möglich auch in anderen Ländern betreiben und nach einer genauen Analyse der Firmen, die sich mit der Unterstützung von Unternehmen in Auslandsmärkten beschäftigen, entschied ich mich für Nowe Kolory. Es ist eine solide und professionelle Firma, sie haben mir eine komplexe Unterstützung geleistet.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 7 Kommentare vollständig anzeigen

  • Onlineshop von Karl, 09.05.2017, 10:38 Uhr

    Als ich meinen Onlineshop gründete, kam ich überhaupt nicht auf die Idee, dass mein Geschäft sich mit der Zeit dermaßen entwickelt und sogar im Ausland erfolgreich wird. Wenn ich es auf eigene Faust unternehmen würde, würde ich das Vorhaben wahrscheinlich nicht so schnell umsetzen und bestimmt bis... » Weiterlesen

  • Shop on-line von Alex, 03.02.2017, 09:46 Uhr

    Ich habe Erfahrung im herkömmlichen Auslandshandel, aber der Internetmarkt war für mich neu. Deswegen wandte ich mich bei der Einführung meines Projektes gleich an Fachleute. Auf Empfehlung wählte ich Nowe Kolory und ich bereue es nicht. Sie haben mir beim Einschließen eines neuen Marktes geholfen... » Weiterlesen

  • Um mit Verkauf auf unbekannten Markt beginnen zu können, muss man ihn kennen von Mia, 17.11.2015, 12:46 Uhr

    Um mit Verkauf auf unbekannten Markt beginnen zu können, muss man ihn kennen! Oder jemandem um die Hilfe mit Einführung unseres Geschäftes bitten. Uns hat eine Firma aus Polen geholfen, die „Nowe Kolory” heißt. Sie haben sich professionell mit dem ganzen Vorbereitung zum Online-Verkauf auf dem... » Weiterlesen

  • Sehr interessant von Martin, 08.04.2015, 11:44 Uhr

    Nun frage ich mich, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn ich in einem Shop mit Sitz in England einkaufe, der jedoch speziell einen deutschsprachige Shop anbietet. Dazu schreiben Sie: "Wer gezielt unterschiedliche Shops für verschiedene Staaten anbietet, zeigt nach außen eine deutliche... » Weiterlesen

  • interessant wäre noch die vorgeschriebene Sprache von Dirk, 21.11.2012, 22:16 Uhr

    Ein wirklich guter Artikel. Interessant wäre noch die Frage, welche Sprache gewählt werden muss, hinsichtlich des Telemediengesetzes. Wenn ich zum Beispiel meine Website unter der .de Domain auf Deutsch gestalte ist klar, dass das Impressum in deutscher Sprache gestaltet ist. Wenn die Seite jetzt... » Weiterlesen

  • .au von Jörn, 30.06.2012, 08:57 Uhr

    Ist Australien, nicht Österreich. Soweit klar, der Artikel, frage mich nur was das praktisch heisst. Also vor allem: was ist anders = strenger im europäischen Ausland. Wäre für unsren Shop www.amitamin.com wichtig. MfG Jörn Seidenschnur

  • Domains von Krambamboli, 29.06.2012, 18:41 Uhr

    .au ist NICHT Österreich!

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