Leserkommentar zum Artikel

Rechtsfragen beim Kauf eines Webshops

Nicht nur Bücher und DVDs sind käuflich, auch Webshops können erworben werden. Wer selbst keinen Online-Shop gründen und aufbauen möchte, kann sich somit einen kaufen. Doch was genau kauft man dann eigentlich und worauf sollte man aus rechtlicher Sicht achten? Welche rechtlichen Risiken sind für den Käufer mit dem Kauf eines Webshops verbunden? Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet das Thema in einem umfassenden Beitrag.

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Täuschung beim Kauf eines Webshops

Beitrag von Thomas
09.05.2017, 21:52 Uhr

Ich habe mich leider auf einen Kauf eines Webshops ohne einen Kauftrag eingelassen, da mir der Verkäufer seriös erschien. Sämtliche Konditionen zum Shop, die auch die Grundlage für meine Kaufentscheidung waren, habe ich auch per Email erhalten. Leider habe ich erst nach einer Weile gemerkt, das nur die wenigsten Konditionen zu traffen, viel schlimmer noch war es, dass ich mich mit frustrierten Kunden rumschlagen musste. Das Geschäftskonzept des Webshops hat sich als totaler Flop heraus gestellt und nun habe ich inzwischen schriftlich mein Geld für den Shop zurück gefordert. Leider hat der Vorbesitzer nicht reagiert. Kann ich trotz eines nicht vorhandenen Kaufvertrags meine Ansprüche durchsetzen ?

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