Die Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen durch die usedSoft GmbH ist nicht irreführend, da das Unternehmen darin selbst auf den juristischen Meinungsstreit über die rechtliche Wirksamkeit des Zweiterwerbs hinweist und lediglich seine Rechtsauffassung vermittelt, wirksam »gebrauchte Lizenzen« verkaufen zu können. Dies entschied der 5. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) am 7.2.2007 durch Urteil (Az. 5 U 140/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). » Zum Artikel
Veröffentlichung der IT-Recht Kanzlei
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