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Artikel zum Thema „Unverbindliche, Preisempfehlung, Des, Herstellers, (UVP)“

Ihre Suchanfrage ergab 19 Treffer
LG München I: Irreführende Werbung mit Streichpreisen
25.10.2022, 16:36 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

LG München I: Irreführende Werbung mit Streichpreisen

Online Vergleichs- und Verkaufsplattformen werben oftmals gerne mit Rabatten, da dies ein bewährtes Mittel zur Anziehung von Kunden darstellt. Eine aktuelle Entscheidung des LG München (Urteil vom 10.10.2022 - 42 O 9140/22) stellt jedoch klar, dass eine solche Anpreisung mittels Streichpreisen und Rabattkästchen wettbewerbswidrig ist, wenn keine geeignete Bezugsgröße angegeben wird. Lesen Sie mehr hierzu in unserem Beitrag.

OLG Köln zur irreführenden Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP
10.10.2022, 10:42 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

OLG Köln zur irreführenden Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP

In der Werbung mit einer Preisersparnis beim Kauf von Waren wird häufig die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers herangezogen. Diese muss allerdings ernst gemeint sein und den aktuellen Marktverhältnissen entsprechen. Das OLG Köln (Urteil vom 9.9.2022 – Az: 6 U 92/22) hat dazu entschieden, dass von einer ernst gemeinten UVP nicht mehr ausgegangen werden kann, wenn über ein Jahr hinweg der tatsächliche Marktpreis deutlich niedriger lag. Lesen Sie mehr zum Urteil.

Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!
22.09.2022, 10:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Die Werbung mit Streichpreisen - alles was Online-Händler hierzu wissen müssen!

Die Werbung mit Streichpreisen (Preisgegenüberstellungen) ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Gerade hier lauern allerdings zahlreiche Stolperfallen für Online-Händler. Was genau sind Streichpreise? Welche Arten von Streichpreisen gibt es? Muss ein Online-Händler über die beworbenen Streichpreise aufklären? Und was ist in zeitlicher Hinsicht bei Streichpreisen zu beachten? Diese und weitere Fragen zum Thema Streichpreise beantwortet unser heutiger Beitrag.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
23.08.2022, 13:50 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es mit Rabatten auf den „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preisschlagwörter zusammengetragen und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

Irreführend: Wenn der Hersteller mit Rabatt gegenüber selbst ausgesprochener UVP wirbt
11.08.2022, 08:50 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Irreführend: Wenn der Hersteller mit Rabatt gegenüber selbst ausgesprochener UVP wirbt

Preisgegenüberstellungen im Rahmen von Preisherabsetzungen triggern den Kaufanreiz in besonderer Weise und sind deswegen sehr beliebt bei Verkäufern. Doch bei der Preiswerbung sind besondere Transparenzanforderungen zu beachten und jede Irreführung muss vermieden werden, andernfalls droht Ärger. Das hat nun auch ein Hersteller zu spüren bekommen, der mit einem Rabatt gegenüber seiner eigenen UVP geworben hatte.

Abmahnfallen: Die Klassiker
21.05.2021, 08:29 Uhr | Handlungsanleitungen

Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

Werbung mit einer ehemaligen UVP: Zulässigkeitsvoraussetzungen und Praxisrelevanz
28.04.2020, 16:10 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Werbung mit einer ehemaligen UVP: Zulässigkeitsvoraussetzungen und Praxisrelevanz

Preisgegenüberstellungen stellen gerade im Online-Handel ein beliebtes Werbemittel dar. Dabei wird der eigene aktuelle Preis einem anderen höheren Preis gegenübergestellt, wobei der höhere Preis zur Verdeutlichung des Preisvorteils häufig noch durchgestrichen ist. Bei dem anderen höheren Preis handelt es sich in der Regel entweder um einen ehemaligen Eigenpreis des Händlers oder um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). In manchen Fällen stellt der Händler seinen aktuellen Eigenpreis aber auch einer ehemaligen UVP des Herstellers gegenüber. Im folgenden Beitrag setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob und unter welchen Voraussetzungen dies überhaupt zulässig ist.

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?
01.12.2016, 12:41 Uhr | Werbung mit Preisen

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) ist grundsätzlich zulässig!
06.04.2016, 15:36 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

BGH: Werbung mit durchgestrichenem Preis (ohne aufklärenden Hinweis) ist grundsätzlich zulässig!

Bereits seit Jahren tobt der Streit, ob im Falle einer Preiswerbung mit gegenüberstellten Preisen eine Aufklärung des "gegenübergestellten" Preises erfolgen muss oder nicht. Der BGH (Urteil vom 05.11.2015, Az.: I ZR 182/14) hat nunmehr entschieden, dass auch im Internethandel in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig der früher verlangte Online-Händlerpreis zu erblicken ist und ein aufklärender Hinweis in diesen Fällen nicht notwendig ist. Lesen Sie mehr zum Urteil des BGH und den Auswirkungen für den Online-Handel.

Irreführende Werbung mit nicht existierender oder falscher UVP
01.12.2015, 08:27 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Irreführende Werbung mit nicht existierender oder falscher UVP

Händler werben gerne mit einer Preisersparnis gegenüber einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers. Eine solche Werbung ist jedoch irrefürend, wenn sie sich auf nicht existierende oder falsche UVP bezieht.

OLG Stuttgart sieht keine Irreführung: Entspannung bei Werbung mit Streichpreis ohne nähere Erläuterung
11.11.2015, 08:13 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

OLG Stuttgart sieht keine Irreführung: Entspannung bei Werbung mit Streichpreis ohne nähere Erläuterung

Die Werbung mit einem dem aktuellen Preis gegenübergestellten, durchgestrichenen höheren Preis verfehlt auch in den Zeiten des Ecommerce ihre Wirkung nicht. So sieht der Verbraucher doch auf den ersten Blick, welchen Betrag er (vermeintlich) einspart. Das animiert zum Kauf. Das OLG Stuttgart sorgt nun für eine Entspannung bei den Zulässigkeitsanforderungen.

Stationärer Handel: Verkaufsratgeber
19.10.2015, 13:46 Uhr | Stationärer Handel

Stationärer Handel: Verkaufsratgeber

Der stationäre Handel bewegt sich nicht auf rechtsfreiem Terrain. Auch in Ladengeschäften haben Unternehmer spezifische Informations- und Handlungspflichten zu befolgen und müssen für eine rechtssichere Tätigkeit einige juristische Hürden nehmen. Rechtskonforme AGB, die Einhaltung von Verbraucherschutz- und Lauterkeitsrechtsnormen sowie die Umsetzung von produktspezifischen Kennzeichnungsvorgaben bilden im stationären Handel die Grundlage für einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb. Der aktuelle Ratgeber der IT-Recht Kanzlei befasst sich deshalb mit den wesentlichen gesetzlichen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die es für den ordnungsgemäßen Betrieb von Ladengeschäften zu beachten gilt.

OLG Köln: Mit nicht mehr existierender UVP des Herstellers zu werben, stellt irreführende Werbung dar
09.10.2015, 10:19 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

OLG Köln: Mit nicht mehr existierender UVP des Herstellers zu werben, stellt irreführende Werbung dar

In einem vor dem OLG Köln geführten Rechtsstreit war zu entscheiden, ob ein Angebot eines Uhrenhändlers auf einer Internetplattform den Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) enthalten durfte. Problematisch war insbesondere, ob es diese Empfehlung vom Hersteller zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gab. Welche Kriterien das Gericht für die Zulässigkeit und Gültigkeit einer UVP festlegte, können Sie in unserem heutigen Beitrag nachlesen.

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht
13.08.2015, 12:19 Uhr | Werbung mit Preisgegenüberstellungen

„Statt-Preis“, UVP und Co. : die Zulässigkeitsfragen bei Preisgegenüberstellungen nach dem Wettbewerbsrecht

Die Preisgegenüberstellung als Unterform der Preiswerbung ist die wohl effektivste Verkaufsförderungsmaßnahme, um durch die Suggestion eines besonders kostengünstigen Angebots und die unmittelbare Ausweisung eines Preisvorteils den eigenen Absatz zu steigern und Kunden längerfristig zu binden Dieser Beitrag befasst sich mit den Grundsätzen der zulässigen Preisgegenüberstellungen im Lichte der Rechtsprechung und versucht, durch eine differenzierte Würdigung der möglichen Konstellationen einen umfangreichen rechtlichen Gesamtüberblick zu gewähren.

Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)
04.03.2015, 21:30 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Zulässigkeit der Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

Die Werbung mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) als Bezugspreis ist eines der wichtigsten und gebräuchlichsten Marketinginstrumente. In den Artikelseiten von vielen Onlinehändlern findet sich eine Werbung mit UVP, um so den angebotenen Preis als niedriger und so günstiger herausstellen zu können Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist grundsätzlich zulässig. Es gelten allerdings die allgemeinen Regeln n des Wettbewerbsrechts, die bei einer Werbung mit Preisempfehlungen des Herstellers zu beachten sind. Die Zulässigkeitsgrenzen einer solchen Werbung sollen im folgenden Beitrag herausgearbeitet werden. Der Beitrag orientiert sich soweit möglich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben
31.10.2014, 12:24 Uhr | Amazon

OLG Köln: wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Online-Händlers für von Amazon eigenmächtig in Angebote eingefügte Preisangaben

Der Internetgigant Amazon eröffnet Händlern zwar die Möglichkeit, auf Basis der hohen Besucherfrequenz und der Reputation des Online-Unternehmens mehr Kunden zu erreichen und den eigenen Warenabsatz zu fördern. Regelmäßig können die Angebote auf der Verkaufsplattform jedoch nicht vom jeweiligen Händler vollautonom gestaltet werden, sondern sie werden vielmehr durch von Amazon selbst vorgegebene verkaufsfördernde Elemente ergänzt. Wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Köln zeigt, kann das ganz gehörig nach hinten losgehen...

Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?
04.12.2013, 13:11 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Darf ein Hersteller mit seiner eigenen UVP werben?

Die Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) ist es ein weit verbreitetes Werbemittel, um Kunden anzuziehen, denn es suggeriert dem Käufer, dass dieser es mit einem besonders günstigen Angebot zu tun hat. Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit dieser Art von Werbung für Händler ist weitestgehend geklärt. Fraglich bleibt jedoch, ob auch ein Hersteller selbst, der gleichzeitig Händler ist, mit seiner eigenen UVP werben darf.

Arzneimittelwerbung: im Internet

Arzneimittelwerbung: im Internet

Der Online-Vertrieb von Arzneimitteln hat sich in jüngster Zeit rapide weiterentwickelt. Kein Wunder also, dass sich auch die Online-Werbung für Arzneimittel sehr verbreitet hat. Doch mit der zunehmenden Werbung für Arzneimittel im Internet, stellen sich auch viele rechtlichen Fragen hinsichtlich deren Konformität mit den gesetzlichen Regelungen. Die folgenden FAQ stellen die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten hinsichtlich der Online-Werbung für Arzneimittel dar.

Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
14.08.2009, 17:08 Uhr | Werbung mit Preisempfehlungen

Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

Der BGH stellte bereits [Ende 2006 klar|abmahnung-unverbindliche-preisempfehlung-uvp.html] , dass die Verwendung der Abkürzung  „UVP“ (für:  „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“) nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG sei.  Dennoch werden noch immer viele Unternehmen abgemahnt, die mit unverbindlichen Preisempfehlungen werben.

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