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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Impressums. Beantworten Sie einige Fragen und lassen Sie sich Ihr Impressum generieren.
Hinweis Noch immer finden sich in vielen Impressen sog. Disclaimer, die davor schützen sollen, für eigene oder verlinkte Seiteninhalte haftbar gemacht zu werden. Die IT-Recht Kanzlei rät generell von dem Einsatz dieser Disclaimer ab, da Sie bestenfalls rechtlich wirkungslos sind.
Der "Impressum-Assistent" ist nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung zu ersetzen, da er ausschließlich vorgefertigte Muster verwendet. Schon aus dem Grund erfolgt die Benutzung ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders. Gerade in komplexeren Angelegenheiten (wie etwa der Gesellschaft in Liquidation) wird daher empfohlen, eine im Wettbewerbs- und IT-Recht geschulte Kanzlei zu kontaktieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Seit drei Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010) gegeben.
IT-Recht Kanzlei
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80339 München
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