Rohstoffgehaltsangaben in Gewichtsprozenten

Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

News vom 11.12.2009, 08:23 Uhr

Textilerzeugnisse sind zu kennzeichnen. Nur, was haben insbesondere Online-Händler zu beachten? Reicht es etwa, erst auf der „Detailseite“ eines angebotenen Produktes die Rohstoffgehaltsangaben zu veröffentlichen? Müssen auch Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die auf der Startseite eines Online-Shops angeboten werden und welche Besonderheiten bestehen wiederum bei eBay? Diese und viele weitere Fragen werden in der Folge 2 der „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz “ der IT-Recht Kanzlei beantwortet. » Weiterlesen

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