Textilerzeugnisse sind zu kennzeichnen. Nur, was haben insbesondere Online-Händler zu beachten? Reicht es etwa, erst auf der „Detailseite“ eines angebotenen Produktes die Rohstoffgehaltsangaben zu veröffentlichen? Müssen auch Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die auf der Startseite eines Online-Shops angeboten werden und welche Besonderheiten bestehen wiederum bei eBay? Diese und viele weitere Fragen werden in der Folge 2 der „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet. » Zum Artikel
Veröffentlichung der IT-Recht Kanzlei
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Dieses neue Werk bietet neben den aktuellen Rechtsgrundlagen vor allem wertvolle Unterstützung für die Praxis
des "neuen" Vergaberechts, das seit Ende 2006 für die Vergabe von IT-Leistungen in Kraft getreten ist.
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