Onlinehandel mit Lebensmitteln: zu den Ausnahmen des Widerrufsrechts
Auch im Bereich des Lebensmittelhandels wird das Bestellen über das Internet immer beliebter. Allein die umsatzstärksten Anbieter wie „Amazon“ oder „hellofresh.de“ setzten dabei jährlich jeweils bis zu 200 Millionen Euro um. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend die nächsten Jahre anhalten wird und immer mehr Menschen, ihre Lebensmittel über das Internet kaufen werden. Doch gelten bei solchen Bestellungen die gleichen Widerrufsbestimmungen, die man aus anderen Bereichen des Fernabsatzhandels kennt?