Der Konflikt zwischen M-Commerce und Verbraucherschutz
Das Nachrichtenblatt für den Fachhandel <a target="_new" href="http://www.hsid.de/internethandel/"><b>Internethandel</b></a> veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe (KW 17/18 2007) einen Beitrag von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) über den "Konflikt zwischen M-Commerce und Verbraucherschutz". M-Commerce oder Mobile Commerce bezeichnet dabei geschäftliche Transaktionen, bei denen die Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, Leistungsvereinbarung oder Leistungserbringung mobile elektronische Kommunikationstechniken in Verbindung mit mobilen Endgeräten einsetzen. Da der M-Commerce einen ortsungebundenen elektronischen Handel ermöglicht, eröffnen sich dementsprechend neue, vielversprechende Absatzmöglichkeiten, aber auch neue Risiken.