Ausschreibung unbefristeter Verträge: verboten oder erlaubt? - Standortbestimmung zwischen EuGH, VK Bund und Gesetz
In vielen Vergabestellen besteht große Unsicherheit, ob es generell zulässig ist, unbefristete Verträge abzuschließen. Dies ist auch mangels gesetzlicher Laufzeitbeschränkung für Einzelverträge vergaberechtlich umstritten. Sind fehlende Angaben zum Ausmaß der Verlängerungsmöglichkeit generell ein grundlegender Ausschreibungsmangel, wie die VK Bund für Briefpostdienstleistungen entschied? Widersprechen unbefristete Verträge per se dem Wettbewerbsgedanken als tragendem Prinzip des Vergabeverfahrens gemäß § 97 Abs. 1 GWB? Ist der EuGH in seinem Urteil pressetext Nachrichtenagentur GmbH in diesem Sinne zu verstehen? Wir meinen „nein“ und laden Sie zur Diskussion über unsere Argumente ein.