LG Amberg: Bei Kombinationsangeboten aus zwei Verkaufseinheiten ist Preisangabe für Einzelprodukt irreführend
Das LG Amberg hatte sich in einer aktuellen Entscheidung zur Gesamtpreisangabe bei Kombinationsangeboten positioniert. Das Gericht urteilte, dass es irreführend sei, wenn bei einem Kombinationsangebot (bestehend aus zwei Verkaufseinheiten des gleichen Produkts) in der Werbung nicht der Gesamtpreis, sondern der Einzelpreis der einzelnen Verkaufseinheit genannt wird. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema, wann eine Preisangabe im Falle von Kombinationsangeboten irreführend sein kann.