LG Hamburg: Markenfalle Amazon - anhängen unerwünscht!
Marken spielen auf Amazon eine große Rolle. Denn wer hier ein eigenes Markenprodukt anbietet, hat Exklusivität - ein Anhängen von anderen Händlern stellt dann einen Markenverstoß dar, wenn die Marke im Angebot erwähnt wird und die Ware nicht vom Markeninhaber stammt. Hierzu hat zuletzt das LG Hamburg Stellung bezogen und sich mit einem möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Verhalten des Markeninhabers und den markenrechtlichen Annexansprüchen beschäftigt...