Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!
Neben dem Urheber-, Patent- und Markenrecht stellt das Design ein weiteres gewerbliches Schutzrecht dar. In Deutschland werden Designs durch das DesignG (früher als Geschmacksmustergesetz) geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung), die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Artikel finden Sie nun alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.