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von RA Felix Barth

Der gorillapod tobt: Abmahnung wegen Verkauf von Kamerastativen

News vom 29.01.2015, 11:35 Uhr | Keine Kommentare

Gorillapod-Abmahnung - was wird vorgeworfen?

Der IT-Recht Kanzlei liegen mehrere geschmackmuster- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Auftrag der DayMen US Inc. wegen angeblicher Geschmacksmuster- und Lauterkeitsrechtsverletzungen durch Verkauf von rechtsverletzenden Kamerastativen vor – betroffen sind davon also alle Händler, die mit Stativen handeln, die diesen flexiblen Kamerastativen, auf dem Markt bekannt und angeboten unter der eingetragenen Marke „gorillapod“, ähneln.

In der Abmahnung wird der Adressat ua. aufgefordert die Angebote umgehend zu beenden und eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung (Vertragsstrafe: 10.000 EUR!) abzugeben. Zudem werden ein Anspruch auf Auskunftserteilung, auf Zahlung eines Schadensersatzes und auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Vernichtung der rechtsverletzenden Ware geltend gemacht. Der Gegenstandswert ist mit satten 300.000 EUR angesetzt.

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Wie ist das zu bewerten?

Nach Recherche der IT- Recht Kanzlei ist das Geschmacksmuster tatsächlich eingetragen. Das bedeutet: Das geschützte Muster darf grds. nur vom Rechteinhaber oder berechtigten Dritten genutzt werden. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die Muster identisch sind, sondern er reicht für den Verletzungsvorwurf bereits aus, wenn es sich um ein im Gesamteindruck ähnliches Modell handelt.

Es zeigt sich hier in Bezug auf No-Name Ware (meist aus China) wiedermal: Es ist nicht nur bei der Bezeichnung der Ware Vorsicht wegen möglicher Markenverletzungen geboten, sondern auch bei der Form bzw. dem Design, da eben ein Produkt auch in seiner Erscheinungsform geschützt sein kann. In derartigen designrechtlichen Fallgestaltungen haben wir regelmäßig zu beraten, zuletzt etwa im Bereich Schmuck und Taschenlampen.

Liegt eine Rechtsverletzung vor, bestehen neben dem Unterlassungsanspruch im Übrigen denknotwendig auch die weiteren in der Abmahnung geltend gemachten Annexansprüche.

Gorillapod-Abmahnung - was ist zu tun?

In jedem Fall sollte die Abmahnung anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – es sind dabei alle rechtlichen Argumente für und wider abzuwiegen, um zu einer v.a. wirtschaftlich vertretbaren Lösung für den Abgemahnten zu gelangen.

Achtung: Wegen des hohen Gegenstandswerts ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten hier entsprechend hoch.

Die IT-Recht Kanzlei steht bei Fragen zu derartigen Abmahnungen gerne beratend zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Dark Vectorangel - Fotolia.com
Felix Barth Autor:
Felix Barth
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Partnermanagement

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