Markenrechtsstreitigkeiten
Marke vs. Unternehmenskennzeichen- kein Markenschutz bei firmenmäßigem Gebrauch des Zeichens
Dem Inhaber einer Gemeinschaftsmarke stehen gegen eine unberechtigte Nutzung seiner Marke durch Dritte umfassende Unterlassungsansprüche zu. Doch wie weit reicht der Markenschutz im Falle einer Nutzung Dritter als reine Unternehmensbezeichnung? Der EuGH und der BGH hatten darüber zu befinden, ab wann eine Unternehmensbezeichnung auch eine markenmäßige Nutzung darstellt und entsprechende Abwehransprüche aus der (Gemeinschafts-)Marke nach sich zieht. Ausgangspunkt war dabei, dass der reine firmenmäßige Gebrauch keine Markennutzung darstellt. (EuGH, Urteil v. 11.09.2007, Céline, Az.: C-17/06, BGH, Urteil v. 13.09.2007, Az.: I ZR 33/05, BGH, Urteil v. 12.05.2011, Az.: I ZR 20/10)
4 min 1In vino veritas: BGH zur nachträglichen Schutzentziehung von IR-Marken und Schutzfähigkeit von Unternehmensschlagworten
Der Bundesgerichtshof spricht in seinem Urteil vom 31.05.2012 (Az.: I ZR 112/10) der Marke „VIN Castel“ eine rechtserhaltende Benutzung in Deutschland ab und verurteilt die Markeninhaberin zur Einwilligung in die Schutzentziehung ihrer Marke nach § 115 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 26 MarkenG. Ein Schutz als Unternehmensschlagwort wird der klägerischen Marke „Castell“ jedoch mangels Unterscheidungskraft nicht gewährt.
4 minPasst das? Die Nutzung der Originalmarke beim Anbieten von Ersatzteilen und Zubehör
Der Zubehörhandel kennt große Margen und ist daher besonders attraktiv für Händler. Das wissen leider auch die Abmahner. Denn die Inhaber der Marken schauen sehr genau darauf, ob ihre Markenrechte bei Bewerbung der Zubehör-Angebote verletzt werden. Denn zwangsläufig bewerben die Anbieter ihre (No-Name-) Waren unter Verwendung der Originalmarke. Sei es als Benennung einer Rubrik auf der Webseite (z.B. „Volkswagen“ für VW-Ersatzteile) oder in der Beschreibung beim jeweiligen Produkt selbst. Doch ist dies zulässig? Im Folgenden beleuchten wir dies aus marken-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Sicht...
9 minDann lass mich doch! - OLG Frankfurt bejaht Recht zur Kündigung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsvertrages
In seinem Urteil vom 4. Oktober 2012 (Az.: 6 U 217/11) entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass eine aufgrund des Vorwurfs der Verletzung einer Wort-/Bildmarke abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 3 S. 2 BGB gekündigt werden kann.
4 minQualitätsfernsehen? - LG Köln beurteilt die Zulässigkeit des Wortzusatzes „scheiß“ zu einer Wort-/Bildmarke
In seinem Urteil vom 25.09.2012 (Az.: 33 0 719/11) entschied das Landgericht Köln, dass die Bewerbung oder der Vertrieb eines Produktes mit dem Aufdruck einer Wort-/Bildmarke mit dem Zusatz des Wortes „scheiß (RTL)" in unzulässiger Weise den Werbewert dieser Marke beeinträchtigt.
3 minWer wirbt – der stirbt (vielleicht): Zur Haftung von Werbeagenturen bei Markenverstößen
Wenn ein durch eine Werbeagentur erstelltes Logo Markenrechte verletzt, so ist die Agentur nicht zwingend zu Schadensersatz gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, wie das KG Berlin entschieden hat (Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10). Dies sei nur immer dann der Fall, wenn die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter geschuldet war oder eine Aufklärungspflicht bestanden hätte.
3 minEs kann nur einen geben: Privater TÜV verletzt Markenrechte von TÜV SÜD
Der BGH hat entschieden (Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 108/09), dass die Bezeichnungen “Privater TÜV”, “Erster privater TÜV” sowie das Anbieten von “TÜV-Dienstleistungen” die Markenrechte des TÜV Süd verletzen.
2 minVerletzung einer Gemeinschaftsmarke: Verbot gilt EU-weit
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Urteil vom 12.04.2011, Rs. C-235/09), dass ein von einem nationalen Gericht, in seiner Funktion als Gemeinschaftsmarkengericht, ausgesprochenes Verbot einer Markenverletzung grundsätzlich für das gesamte EU-Gebiet Wirkung entfaltet. Zwangsmittel, die das Verbot durchsetzen sollen, gelten ebenfalls EU-weit.
1 minOLG Hamm: Kein Verwechslungsgefahr im Markenrecht trotz Zeichenähnlichkeit bei fehlender Branchennähe
Ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht u.a. dann, wenn bei zwei identischen oder ähnlichen Zeichen und Waren- und Dienstleistungsklassen die Gefahr besteht, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Zeichen verwechseln können. Die Verwechslungsgefahr ist aber dann zu verneinen, wenn zwischen der Ware, für die ein Zeichen eingetragen ist und den Dienstleistungen, die unter dem Zeichen erbracht werden, ein großer Unterschied besteht. So hat zumindest auch das OLG Hamm (Urteil vom 23.03.2010; Az.: 4 U 175/09) in seiner „Pelikan“- Entscheidung geurteilt.
4 minOLG Frankfurt: Keine Erstattung von Patentanwaltskosten bei markenrechtlicher Abmahnung mangels Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Patentanwalts
Das OLG Frankfurt (Urteil vom 12.11.2009, Az.:6 U 130/09) hat jüngst entschieden, dass bei einer markenrechtlichen Abmahnung ein Anspruch auf die Erstattung vorgerichtlicher Patentanwaltskosten mangels Anwendbarkeit des § 140 Abs. 3 Markengesetz (MarkenG) und Darlegung der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Patentanwalts nicht besteht.
3 minLegostein: Als Marke gelöscht
Der BGH hatte Ende letzter Woche über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung eines Legosteins als Marke zu entschieden.
2 min 1Froschkönig: Der Imagewandel der Märchenfigur hin zum Abmahnschreck
Wie heißt ein Frosch, der eine Krone trägt? Na klar: Froschkönig. Sitzt dieser auf einem Schmuckstück, bleibt er immer noch ein Froschkönig. Nennt man ihn dort aber so, dann flattert höchstwahrscheinlich bald eine Abmahnung ins Haus.
3 minMarken auf T-Shirts – keine Verletzung durch Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung"
Das Landgericht Köln (Urteil vom 29.01.2008, Az.: 33 O 212/07) hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Aufdruck "Ich ben ne Kölsche Jung" auf einem T-Shirt eine Verletzung der Marke "Kölsche Jung" darstellt.
3 minHaftung für Markenverletzung durch Dritte über eigenen eBay-Account
Wer seinen eBay-Account Dritten zur Verfügung stellt, sollte sich stets vergewissern, dass dieser den Account nur in rechtmäßiger Weise nutzt. Denn der Account-Inhaber haftet grundsätzlich für Rechtsverletzungen, die ein Dritter über seinen Account begeht.
2 minWeitere News zum Thema
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