Nur spielen: Bloße Registrierung einer Domain stellt keine Markenrechtsverletzung dar
Bei der Registrierung einer Domain ist einiges zu beachten, um nicht in ein Fettnäpfchen zu treten. Insbesondere können Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Die bloße Registrierung einer Domain jedoch kann keine Markenrechtsverletzung darstellen, wie das LG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 18.05.2018, Az. 2-03 O 175/18) in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht hat.
3 minGeschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG
Wann liegt bei der Registrierung und Nutzung von Domains ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit die Anwendung des Markengesetzes vor - diese Frage beschäftigt immerwieder die Gerichte. Das LG Stuttgart (Beschluss v. 11.11.2011, Az.: 17 O 706/1) hat dem Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch nun gegen einen Domaininhaber wegen konkreter Verwechslungsgefahr der beiden Marken eingeräumt. Da unter der beklagten Domain „sponsored links“ (Werbeeinblendungen) vorgehalten wurden, handelte es sich um eine Teilnahme „im geschäflichen Verkehr“. Eine Teilnahme am geschäftlichen Verkehr ist hier also dann zu bejahen, wenn die Domain selbst (noch) nicht benutzt werde.
3 min 1Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke
Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: I ZR 137/04) vom 19.07.2007 festgestellt, dass es keinen *grundsätzlichen* Löschungsanspruch gegen einen Domaininhaber aus einem Markenrecht gibt, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person des Handelsrecht handelt.
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