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Leserkommentare zum Artikel

Im Onlineshop bestellte Ware ist nicht lieferbar: Welche Möglichkeiten hat der Händler?

Wenn sich nach der Bestellung eines Kunden im Onlineshop herausstellt, dass die bestellte Ware nicht oder nicht in ausreichender Menge vom Händler lieferbar ist, befindet sich der Händler nicht nur in einer persönlich unangenehmen Situation, sondern sieht sich auch mit der Frage konfrontiert, welche rechtlichen Möglichkeiten ihm jetzt gegenüber seinem Kunden zur Verfügung stehen. Bei der Abwägung seiner nächsten Schritte, sollte er sich insbesondere eventueller Schadensersatzansprüche bewusst sein.

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Ware wurde im Online-Shop bestellt und bestätigt sowie bezahlt, ein Artikel wurde ein Tag später vom Verkäufer storniert, da doch nicht verfügbar

Beitrag von N. Beer
13.06.2023, 14:51 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ware im Online-Shop bestellt und es wurde auch vom Verkäufer bestätigt und die Bezahlung war auch schon erfolgt. Ein Artikel wurde aber ein Tag später vom Verkäufer storniert, da er doch nicht verfügbar ist. Steht mir hier eine Ersatzlieferung zu? Verkäufer sagt: Ich möchte doch bitte erneut bestellen muss aber dann erneut Versandkosten bezahlen. Wie gehe ich jetzt vor? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, MfG N. Beer

"Schadensersatz wegen Nicht- Nutzung ohne daraus resultierenden Schaden"

Beitrag von Maximilian Sack
26.03.2021, 17:51 Uhr

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Händler den 29. März im System stehen hat, aber die gleiche Ware auf Rückfrage Bestandteile enthält, die nicht lieferbar sind, einen Vertrag mit Lieferdatum 24. bzw. 25. März damit also nicht einhalten kann. Diese Situation habe ich nämlich gerade. Ich habe am 21. Februar einen PC bei Mediamarkt bestellt mit Lieferdatum 24. und 25. März, soweit so gut. Nach Verstreichen des 25. Märzes habe ich angerufen und gefragt, was los sei, da wurde mir gesagt, es seien Teile nicht lieferbar, deshalb könne nicht gesagt werden, wann der PC lieferbar sei. Auf der Homepage von Mediamarkt, ist genau dieser PC aber jetzt (Stand 26. März 17:33) mit Lieferdatum 29. März eingestellt. Habe alles fotographisch dokumentiert. Kann ich da jetzt nur vom Kauf zurücktreten oder kann ich obwohl mir so gesehen kein Schaden( in Form von Überziehungszinsen o.Ä. entstanden ist) irgendwie rechtlich gegen Mediamarkt vorgehen? Weil vor einigen Tagen war genau der gleiche PC bei Expert noch lieferbar , weil auf Lager (das habe ich leider nicht fotografiert), ist es jetzt aber nicht mehr. Das bedeutet, ich habe über einen Monat keine Verfügungsgewalt über mein Geld gehabt und der Vertragsgegenstand ist bei mir nicht angekommen, ich hätte aber, wenn ich die Umstände gekannt hätte, vom Kauf zurücktreten und den Alternativanbieter wählen können und dann nach nur wenig mehr Tagen den PC bei mir haben können. Auch wenn's vielleicht rechtlich anders aussieht, fühlt es sich stark nach Betrug an und entsprechende Kommentare auf anderen Seiten stoßen in die Richtung, dass das wohl bei Mediamarkt öfters vorkommt. Ich habe jetzt eine Lieferungsfrist zum 1. April gesetzt, mit der Information, dass ich dann vom Kauf zurücktrete, bin aber eigentlich am PC sehr interessiert. Nur finde ich das Geschäftsgebaren, z.B. Expert gegenüber unfair, weil die mein Geld hätten bekommen können, statt Mediamarkt und ich hätte den PC jetzt hier stehen. Was kann ich jetzt tun?

Beschwerde an Amazon

Beitrag von Raimund Schmitz
23.07.2020, 17:50 Uhr

Hallo, ich habe bei 4 verschiedenen Amazonhändlern einen gleichen Mulcher als gebraucht bestellt. Jedesmal zog der Verkäufer eine Stornierung vor. Das Angebot wechselt unter mindestens 10 verschiedenen Anbieternamen. Wie kann ich dies Amazon mitteilen, damit diese Art des Betruges aufhört? MfG Raimund Schmitz

Artikel einfach 2x stornieren

Beitrag von Marion Beck
08.08.2019, 08:49 Uhr

Hallo ich habe bei Amazon einen Kühlschrank im Angebot bestellt der Artikel war auf 669€ reduziert  Nachdem der Kühlschrank einfach storniert wurde da nicht lieferbar.. bei allen anderen Händler gab es das Gerät noch, also bin ich noch mal zu Amazon und dort wurde mir Angezeigt das noch Verfügungsrahmen besteht.. ich habe den Artikel daraufhin wieder bestellt zum selben Preis! Dann würde er wieder storniert  Jetzt kostet er wieder das doppelte oder auch das dreifache. Was kann ich tun welche Rechte habe ich auf den bei Bestellung (2x) genannten Preis wenn der Kühlschrank wieder lieferbar ist ! Wie kann ich prüfen ob der Artikel wirklich nicht mehr lieferbar war bei Bestellung ..??

Kauf über Amazon vom Verkäufer einseitig storniert

Beitrag von Holger Braun
20.02.2019, 11:42 Uhr

Ich hatte einen Artikel (Stereo Komplett-Anlage) bei einem Verkäufer via Amazon bestellt und nur einen minderwertigen Verstärker erhalten. Dies habe ich reklamiert und man teilte mir mit, ich hätte nur den Verstärker bestellt. Meine Bestellbestätigung beweist aber, dass ich die Komplettanlage bestellt habe. Ich bestand auf Lieferung der Komplettanlage und schickte auf Bitte des Verkäufers den falschen Verstärker zurück. Daraufhin erstatte man mir meinen Kaufbetrag. Ich hatte mehrfach geschrieben, dass ich die bestellte Ware, die der Verkäufer nach wie vor dort anbietet, haben möchte, auch Amazon wurde eingeschaltet, sieht sich aber außerstande, dort einzugreifen. Amazon vermutet, dass der Verkäufer den Kaufbetrag versehentlich statt mir 260,-€ mit 47,-€ (die ich bezahlt habe), eingegeben hatte und nun den Kaufbetrag auf 260,-€ hochgesetzt hat. Es kann aber nicht mein Problem sein, falls der Verkäufer sich bei dem Angebot geirrt hat, und daher bestehe ich auf Lieferung meiner bestellten Komplett-Anlage. §275 sollte hierbei ja nicht in Frage kommen, da der Verkäufer die Ware noch liefern kann. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, meine Ware zu erhalten? Da der Verkäufer den Kaufbetrag gegen meinen Willen erstattet hat, würde ich ihn sofort wieder überweisen, wenn ich die bestellte Ware bekäme.

@ Stork - Wohl eher nicht

Beitrag von Michael
06.12.2017, 13:00 Uhr

Es klingt stark nach Annahmeverzug. Somit wäre es eine Kaufvertragsstörung. Hinzu kommt,dass es sich um ein Angebot sprich Werbung handelt "Die Aufforderung zum Kauf". Der Verkäufer hatte ja durch den Versand der Ware dem Kaufvertrag bestätigt. Der Annahmeverzug und die damit eingehende Rücksendung, könnte als Vertragsbruch annerkannt werden.

Das wäre meine Vermutung. Eine Klage auf Schadensersatz,würde ich hierbei nicht anstreben! So meine Kaufmännische Ansicht, ich kann mich aber auch Irren ;)

Schadensersatz bei nicht gelieferte Ware

Beitrag von Stork
11.04.2017, 11:14 Uhr

Hallo Frau Baur, mich würde mein Fall Rechtlich interessieren. Ich habe Gewerblich bei einem großen Händler online eine Ware gekauft, die Auf Lager war. Grund dort zu kaufen war ein besonderes Angebot für 999 Euro, der mein Kunde kaufen wollte. Der Händler hat mir die Ware versendet, aber nicht vollständige Lieferadresse angegeben hat. Aus diesem Grund die Ware auf Ihr Lager zurückgekommen.

Jetzt der Verkäufer schreibt: bitte teilen Sie uns zur Rückerstattung des Betrages IBAN und BIC mit. Die Ware ist online nicht mehr aktuell und deshalb auch nicht verfügbar. Es ist aus logistischen Gründen nicht möglich eine Sendung umzudeklarieren. Es ist nur die Rückerstattung möglich.

Diese Ware ist für 1671€ bei einem anderen Händler online sofort verfügbar. Die Frage ist also, ob ich bei dem Händler 672 € Schadensersatz fordern kann, um mir dann eine gleiche Ware von einem anderen Händler für den „gleichen Preis“ kaufen zu können? Welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Und vor allem, ab wann kann man diese Forderungen stellen?

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