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Achtung Abmahnwelle - Maß halten!

22"-Monitor, 4,3"-Navi, 3,5"-Festplatte - im Elektronikbereich wird seit jeher die Gerätegröße in Zoll angegeben. Doch dieses im Jahre 1101 von Heinrich I. von England auf Grundlage seiner Daumenbreite eingeführte Längenmaß dürfte in Deutschland bald Geschichte sein und mit ihm andere nicht-gesetzliche Maßeinheiten.

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Blinde exportschädliche Regelung

Beitrag von mcs
10.05.2009, 23:24 Uhr

Wieder eine markt- und realitätsfremde Regelung der bürokratischen Legislative bzw. hier auch Exekutive (Wirtschaftsministerium). Für einen sehr grosser Teil deutscher Anbieter ist die Zielgruppe der nordamerikanische Kontinent. Dementsprechend sind Millionen von Online-Angeboten aus Deutschland gezielt in Zollmassen angegeben, zumeist parallel dazu metrisch. Diese Anbieter sind ab Jan. 2010, selbst wenn Sie beide Masseinheiten ausweisen, stark abmahnbedroht.

Meine langjährige Erfahrung im Übersee-Geschäft zeigt, dass in den USA selbst gebildete Menschen und Fachpublikum oft nur sehr mühsam umrechnen können und dazu auch wenig motiviert sind. Insofern wird die Einhv hier definitiv zum geschäftsschädigenden Exporthemmnis.

Ohne Titel

Beitrag von Frank
28.04.2009, 20:58 Uhr

Gilt dies auch im Sanitärbereich? Dieser Bereich arbeitet doch schon sehr lange mit dem Zoll Maß für Wasser- und Gasrohre.

Schändliche Abmahnanwälte

Beitrag von Till Wollheim Assi.Iur.
28.04.2009, 17:30 Uhr

Ich würde mich in den Boden schämen eine erste Abmahnung kostenpflichtig zu stellen. Aber offenbar gibt es eine ganze Reihe von Anwälten, denen das Wort Ethik unbekannt ist? Eine Abmahnung kostet ja auch gar nichts - zumindest wenn man eine effektiv organiserte Kanzlei hat. Was anderes gilt natürlich wenn der Adressat es nicht nötig hat zu reagieren. Sollte er also nicht entschuldbar unreagiert haben, ist dann eine kostenpflichtige Abmahnung gerechtfertigt.

Daher - denn charakterlose Zeitgenossen haben jetzt dank der sozialen Aufstiegsmöglichkeiten, auch die Chance in Machtpositionen zu gelangen - sollte der Gesetzgeber vorschreiben, daß eine erste Abmahnung immer kostenlos erfolgen muß. Es wird dann die interessante Entwicklung zu sehen sein, daß was vor kurzem noch für Aufregung gut war, plötzlich mit Gelassenheit gesehen wird!

Ohne Titel

Beitrag von Sally
28.04.2009, 12:23 Uhr

Das wird doch wieder genauso eine Luftnummer wie mit der Bezeichnung PS und KW. Erst haben alle umgestellt und nur noch KW benutzt. Und nun laufen im normalen zwischenmenschlichen Geschäftsleben beide parallel. Warum nicht eingebürgerte Bezeichnungen bestehen lassen. Das ist wieder typisch deutsche Reglementierungswut. Lieber sollte das deutsche Abmahnrecht überarbeitet werden. Dann brauchte niemand mehr Angst vor Abmahnwellen zu haben. Aber dafür ist die Anwaltslobby in Berlin zu mächtig.

Mal wieder eine Schikane?!

Beitrag von MMD Veranstaltungstechnik
27.04.2009, 19:36 Uhr

Hallo. Das heisst also: In Zukunft darf ich einen Basslautsprecher der 15 Zoll Durchmesser hat nicht mehr so verkaufen. Ich muß dann 38 cm schreiben, obwohl jeder weiss um was es geht??!! In den technischen Daten eines jeden Elektronikartikels sind alle Maße genau angegeben! Reicht das nicht? Was ist dann eigentlich mit dem allseitsbekannten 19 Zoll-Maß für Verstärkercases, Mischpulten, Effektgeräten...? Hier weiss doch auch jeder der dieses Material käuft um was es geht. Wenn dieser ganze Bürokratiesch... nicht bald ein Ende hat, schmeiss ich alles hin.

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