Ab 28.12.2024: Kennzeichnungspflichten zu Netzteilen für Elektrogeräte
In Kürze treten neue Kennzeichnungspflichten für diverse Elektrogeräte mit Netzteilen in Kraft. Wir zeigen, welche Produkte betroffen sind und wie die neuen Pflichten umzusetzen sind.
refurbished Geräte
Beitrag von Bernd
22.12.2024, 18:16 Uhr
Hallo, mich interessiert, ob diese Bestimmung mit dem Etikett auch für gebrauchte/refurbished Artikel gilt. In Kennzeichnungspflicht kann ich nur "neue" lesen.
Bei der Angebotsoption von mit und ohne Stecker scheint es ja grundsätzlich alle Zustände zu betreffen oben neu oder gebraucht/refurbished.
Über eine Rückinfo würde ich mich freuen.
Beste Grüße
Herr
Beitrag von Larsen
20.12.2024, 16:35 Uhr
Die Info ist ja sehr interessant und wichtig, höre aber zum ersten Mal davon. Die Info kommt nun für alle irgendwie sehr, sehr kurzfristig. Liebe Grüße.
Gebrauchtware
Beitrag von Karin
15.11.2024, 13:35 Uhr
Irgendwann wird ein neues Produkt zur Gebrauchtware. Wie sieht es dann bei Gebrauchtware aus, welche üblicherweise ohne Originalverpackung und Gebrauchsanweisung zum Händler gelangt. In welcher Form muss ein Händler dann ein Piktogramm oder Ladeeigenschaften-Etikett einem Kunden vorweisen?
Wie genau sind die sonstigen Kategorien zu behandeln, die nicht explizit genannt sind?
Beitrag von Rolf W.
15.10.2024, 19:49 Uhr
Danke sehr für die Zusammenfassung. Aus den Verordnungen ist mir nicht ganz klar was alles mit "Etikett" gemeint ist. Ja, der Icon in der Nähe des Online-Warenkorbs und Preises. Ansonsten muss es auch auf Verpackung oder zumindest als Aufkleber auf die Verpackung. Muss das beiliegende Netzteil selbst mit den Daten XX, YY gekennzeichnet werden?
Wenn ein Produkt nicht in eine spezielle Kategorie fällt und unterhalb der USB-PowerDelivery Schwelle (< 3A < 15W) bleibt, kann man dann davon ausgehen, dass diese Richtlinie keinerlei Auswirkungen hat? So wie ich das sehe müssen sonstige Produkte nur die gleichen Anforderungen einhalten, wenn sie USB-PD Leistung verbrauchen.
Warum immer in der Nähe des Preises
Beitrag von Andreas Kremser
27.08.2024, 21:35 Uhr
Selbst Politikern in Berlin oder Brüssel sollte doch klar sein, dass die Anzeige einer zunehmenden Anzahl von Informationen, die in der "Nähe des Preises" stehen sollen, irgendwann aus rein geometrischen Gründen nicht mehr funktionieren kann. Der Platz dort ist nun mal begrenzt. Herr, lass Hirn regnen!
Und weiter geht es mit dem „strangulieren“...
Beitrag von Daniel
27.08.2024, 14:07 Uhr
Und weiter geht es mit dem „strangulieren“ des kleinen Onlinehändlers durch Regeln...Regeln und noch mehr Regeln aus Brüssel. Hat man die neuen Regeln der GPSR gerade zur Kenntnis genommen warten schon neue Überraschungen auf den kleinen Onlinehändler. Und es werden nicht die letzten sein. Und wehe man hält sich nicht an die neuen Regeln. In Deutschland droht ewig die Abmahnung. Und wer sich jetzt denkt „Gott sei Dank verkaufe ich ja keine Netzteile“ (ich auch nicht), dem sei gesagt: keine Sorge bald schon kommt auch eine neue Regelung für Dich, die dich dann endgültig in die Knie zwingt. Warte nur ein Weilchen, dann kommt Brüssel mit dem Hackebeilchen und zerschlägt auch Dein Geschäft. Schönen Tag noch an Alle Kollegen die noch die Nerven haben weiter zu machen!
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