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Ab 2021: Aufhebung der Steuerfreigrenze für Warenimporte aus Drittländern und notwendige elektronische Voranmeldungen

Der Dropshipping-Handel in Europa boomt. Eine Vielzahl von Online-Händlern bietet Produkte aus Fernost zu Kampfpreisen an, die sodann von asiatischen Lieferanten direkt zum Kunden gelangen. Der Erfolg dieses Geschäftsmodells basiert nicht zuletzt auf einer steuerrechtlichen Begünstigung für Dropshipping-Händler und Versandhändler aus Drittländern: Bis zu einem Warenwert von 22 Euro fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Aufgrund zahlreicher Beschwerden europäischer Handelsunternehmen soll sich dies im kommenden Jahr nun wesentlich ändern. Die IT-Recht Kanzlei berichtet.

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Seit Juni habe ich keinen einzigen Artikel mehr bei Aliexpress in der Pipeline

Beitrag von Beate
08.07.2021, 03:36 Uhr

Sehe ich nicht ein, für einen Kleinstartikel von 5,50 zockt die Post nun 6+ X Euro ab? Schade, ich habe bei Aliexpress jährlich tausende von Euro gelassen. Seit Juni war es das vorsichtshalber. Das Geld kommt in die "Spardose" Tagesgeldkonto.

Das gesparte Geld könnte ich aber mal in die Alibabaaktie setzen, die seit Juli in den Keller rauscht, und diesbezüglich noch weiter einbrechen könnte. Komisch, darübef gibt es weit und breit keinen Bericht.

Die Händler freuen sich? Warum, dass sie an staatlich verodneten Inflation teilnehmen müssen? ( denn ALLEMÖGLICHEN Artikel werden nun künstlich teurer, da die Post unlautere Kosten für sich einstreicht, die sie selber auch zahlen müssen, denn auch große Importe sind "pseudo" explodiert) scheint mir alles abgesprochen zu sein, wie ne Art Sabotage der chinesischen UND der deutschen Wirtschaft. Hauptsache alles wird künstlich teurer, "Klima" reicht nicht und Medien schieben es dann wieder Corona in die Schuhe!

Das wäre ein toller Artikel

Beitrag von CF
19.12.2020, 11:16 Uhr

Viele Dank für diesen tollen Beitrag. Es wäre wirklich sehr schön, wenn Sie auch einen Beitrag erstellen würden wie die elektronische Anmeldung bei Werten < 150 Euro und wie bei höheren Werten funktioniert. Ich denke, dass stellt viele Händler vor eine Herausforderung. Gerne auch nur für Mandanten. Eine schöne Weihnachtszeit 

Das ist aber richtig so.

Beitrag von Ichschreibhiermalmit
23.09.2020, 19:57 Uhr

Ziel einer Zollmaßnahme ist es immer, den Import zu behindern.

Chaos pur

Beitrag von Josh
30.07.2020, 16:43 Uhr

Also ich bringe des öfteren Kleinsendungen bis 150€ in die EU und musste bisher immer zum Zoll vor Ort fahren und bezahlen. Wenn alles Elektronisch Vorangemeldet werden muss da bin ich mal gespannt was für ein Chaos da ausbricht, denn bei den aktuellen Elektronische Voranmeldungen blickt man aktuell nicht wirklich durch!

"Im Kleinsendungsbereich mit Warenwerten von unter 150 Euro, für die kein Zoll, wohl aber Einfuhrumsatzsteuer anfällt, soll die elektronische Erfassung Anmeldung durch ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Datensätzen sichergestellt werden."

NA DA BIN ICH MAL GESPANNT "WENN IN DEUTSCHLAND ETWAS VEREINFACHT SEIN SOLL IST DIES MEISTENS NICHT VEREINFACHT".

Es ist ja aktuell schon so das DHL / Post und Co. nie wirklich die Einfuhrumsatzsteuer richtig berechnen! In 99% der fälle muss man sich beschweren und dann heißt es meistens ja wissen Sie wir haben des so gerechnet und so.... Ich versteh es nie den 19% oder aktuell 16% bleibt doch immer gleich.

Bin ich ja mal gespannt...

Beitrag von MaOlo
28.07.2020, 19:38 Uhr

Ich verstehe bis heute nicht, wie man so eine Zollanmeldung durchführt, weil das so kompliziert gestaltet ist.

Hoffentlich gibt es ein Standartiesiertes Verfahren, weil zZt. bringt mir die Zollseite auch nicht weiter mit deren ALTAS Tools oder Gott weiß was..

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