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Shop-Tiefenprüfung der IT-Recht Kanzlei

19.08.2015, 17:04 Uhr | Lesezeit: 5 min
Shop-Tiefenprüfung der IT-Recht Kanzlei

Händler, die über das Internet Waren oder Dienstleistungen anbieten, sehen sich stets einem Abmahnrisiko ausgesetzt. Egal ob eigener Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Verkaufsplattform wie eBay oder Amazon – hoch komplexe und sich ständig ändernde gesetzliche Vorgaben machen es einem Händler heutzutage nahezu unmöglich, sich ohne spezialisierten anwaltlichen Rat rechtskonform zu verhalten. Bereits die kleinsten Fehler werden auf dem Abmahnungswege geahndet – für viele Händler eine teure, zum Teil existenzbedrohende Erfahrung. Um derartige Abmahnungen zu verhindern, bietet die IT-Recht Kanzlei Shop-Tiefenprüfungen im Rahmen ihrer Schutzpakete an.

Schützen Sie sich vor Abmahnungen – mit der Tiefenprüfung der IT-Recht Kanzlei

Sind hier erst einmal Unterlassungserklärungen in der Welt, ist die Belastung des Händlers enorm, da ständig ein erhebliches finanzielles Risiko durch Vertragsstrafenforderungen der Gegner droht.

Neben dem „klassischen Feind“ – dem Mitbewerber – sind in den letzten Jahren etliche verbandsmäßig organisierte Abmahner wie Pilze aus dem Boden geschossen. Dieser „neue Feind“ ist auf den ersten Blick harmloser, da die Abmahnkosten geringer sind.

Die Gefahr lauert hier jedoch auf Vertragsstrafenebene – da sich derartige Verbände in aller Regel nur über Einnahmen durch Vertragsstrafen – finanzieren können.

Lassen Sie es gar nicht erst soweit kommen!

Die IT-Recht Kanzlei prüft Ihre gewerbliche Internetpräsenz auf Herz und Nieren – und das zum Pauschalpreis. Die Tiefenprüfung durch die IT-Recht Kanzlei berücksichtigt dabei mehr als 130 Prüfkriterien für Ihre maximale Rechtssicherheit.

Wie keine andere Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland hat sich die IT-Recht Kanzlei der dauerhaften, hochspezialisierten Betreuung von Onlinehändlern verschrieben. Wir bieten gerne auch Ihnen unser über Jahre gesammeltes Know-how bei der Absicherung zum günstigen Pauschalpreis an – damit Sie sich bei maximaler Rechtssicherheit auf das Kerngeschäft konzentrieren können.

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Wann macht eine Tiefenprüfung Sinn?

Hauptangriffspunkte für Abmahnungen gewerblicher Internetpräsenzen sind neben fehlenden, veralteten bzw. unzulässige Klauseln beinhaltenden Rechtstexten insbesondere

  • die Anbieterkennzeichnung
  • die Erfüllung gesetzlicher Verbraucherinformationspflichten
  • die Artikelbeschreibung der Waren
  • die Vornahme korrekter Preisangaben
  • die Informationen zu Versand- und Zahlungsbedingungen
  • die Informationen zur Verfügbarkeit und Lieferzeiten
  • die Einhaltung von Online-Kennzeichnungspflichten bei bestimmten Produktkategorien
  • die generelle Gestaltung der Werbung im Rahmen der Internetpräsenz
  • die Belange des Datenschutzes und des Jugendschutzes
  • die Gestaltung des Bestellablaufs
  • die Abwicklung der Bestellung

Ein wichtiger Ansatz für das Betreiben einer rechts- und damit abmahnsicheren gewerblichen Internetpräsenz ist das Vorhalten rechtssicherer und aktueller Rechtexte (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung). Viele Abmahnungen beziehen sich auf Fehler in den Rechtstexten.

Abmahnsichere Rechtstexte sind damit eine Grundvoraussetzung für das Betreiben einer rechtssicheren Onlinepräsenz, jedoch lange nicht ausreichend. Ohne gezielte Überprüfung der Präsenz lässt sich keine Abmahnsicherheit realisieren.

Keine Rechtssicherheit ohne Tiefenprüfung

Unsere jahrelange Beratungspraxis zeigt jedoch eindeutig, dass sich Wettbewerbsverletzungen nicht auf fehlerhafte Rechtstexte beschränken. Vielmehr bieten Wettbewerbsverstöße in Artikelbeschreibung und Bestellablauf ebenso vielen Abmahnern Futter.

Diese Verstöße werden von den Gerichten in aller Regel auch wesentlich schwerer gewichtet als bloß formelle Verstöße wie etwa eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dementsprechend hoch sind dann auch die Abmahnkosten in derartigen Fällen.

Insbesondere die für immer mehr Produkte einzuhaltenden Onlinekennzeichnungspflichten (etwa für energieverbrauchsrelevante Produkte oder Lebensmittel) bieten inzwischen ein beliebtes Einfallstor für Abmahnungen.

Dies zeigt, wie wichtig eine Prüfung der jeweiligen Internetpräsenz durch ein geschultes anwaltliches Auge ist. Es gilt hier, von vorne herein Fehler zu vermeiden, um teure Abmahnungen und ggf. sogar existenzbedrohende Unterlassungsverpflichtungen gezielt zu vermeiden.

Prüfung auch komplexer Themen, etwa auch Einhaltung von Kennzeichnungspflichten

Verkaufen Sie energieverbrauchsrelevante Produkte wie etwa Lampen oder Leuchten? Handeln Sie mit Lebensmitteln? Haben Sie warnhinweispflichtige Spielzeuge im Sortiment?

Immer mehr Produkte unterliegen (teils sehr komplexen) Onlinekennzeichnungspflichten. Wer hier als Händler schlampt, läuft direkt in die Abmahnfalle. Unterlassungserklärungen in Bezug auf die Einhaltung solcher Kennzeichnungspflichten werden schnell zum finanziellen Fiasko.

Hier gilt es gezielt vorzubeugen. Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie hierbei, da unsere Tiefenprüfung nicht vor entsprechenden Kennzeichnungspflichten halt macht. Im Rahmen unserer Tiefenprüfung beraten wir Sie auch zu den Kennzeichnungspflichten für Produkte, die Sie online einzuhalten haben.

Auf den Leistungsumfang achten

Vergleichen Sie uns hier mit anderen Anbietern und fragen im Zweifel gezielt nach, ob derartige Kennzeichnungspflichten auch dort von der Prüfung mit umfasst sind. Bei derart komplexen Themen trennt sich die Spreu vom Weizen!

Qualität vom Marktführer unter Anwaltskanzleien bei der dauerhaften Betreuung und Absicherung gewerblicher Internetpräsenzen

Die IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Überprüfungen von gewerblichen Internetpräsenzen bereits seit dem Jahr 2006 an.

Über die Jahre wurden von den spezialisierten Rechtsanwälten der IT-Recht Kanzlei mehr als 3.000 gewerbliche Internetpräsenzen auf Herz und Nieren geprüft. Zudem nutzen bereits über 30.000 Internetpräsenzen die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei.

Wir sind Experten – Sie profitieren!

Die professionelle Absicherung gewerblicher Internetpräsenzen gehört damit zu den Kernkompetenzen der IT-Recht Kanzlei. Auch im Rahmen der Vertretung in mehreren tausend Abmahnfällen, dem regelmäßigen prozessualen Tätigwerden in Wettbewerbssachen sowie der aktiven Aussprache von Abmahnungen beschäftigen sich die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei ständig mit den aktuellen Gegebenheiten des Wettbewerbsrechts. Wir kennen damit beide Seiten aus Theorie und Praxis.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist derart dynamisch und von wirtschaftlichen Bezügen geprägt. Mehr denn je zählt im Wettbewerbsrecht ein aktueller und ständiger Praxisbezug für eine fundierte Beratung.

Selbstverständlich: Wir haften für unsere Leistungen

Eine uns häufig gestellte Frage lautet: Haftet die IT-Recht Kanzlei für ihre Tiefenprüfung und die erbrachten Beratungsleistungen? Natürlich!

Im Gegensatz zu einigen gewerblichen Anbietern von Gütesiegeln haften wir - wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch - vollumfänglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für unsere Rechtsprüfungen. Wie andere Rechtsanwaltskanzleien auch, haben wir eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme beläuft sich auf 1.000.000 € je Versicherungsfall, maximal 4.000.000 € pro Versicherungsjahr.

Lassen Sie sich nicht durch Werbung blenden, lesen Sie das Kleingedruckte anderer Anbieter.

Unsere Mandanten geben uns Recht!

Machen Sie sich gerne ein Bild von den Meinungen unserer Kunden. Kundenstimmen zu den Leistungen der IT-Recht Kanzlei sind hier abrufbar.


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