Verkäufer von "weisser Ware" haben Kennzeichnungspflichten zu beachten!
Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verpflichtet den Händler, beim Verkauf von weißer Ware, nämlich elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische Haushaltskühl- und Gefriergeräte, kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, elektrische Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler und Elektrobacköfen die Energieeffizienzklasse und/oder den Energieverbrauch anzugeben.