Die IT-Recht Kanzlei ist eine Kooperation mit dem Online-Marktplatz lenando eingegangen. Über www.lenando.de können Anbieter ihre Produkte zu günstigen Konditionen zum Verkauf anbieten. Dabei unterstützt der Marktplatz-Betreiber seine Nutzer auch in rechtlicher Hinsicht. Denn bei lenando erhält jeder Anbieter direkt vom Betreiber AGB und Verbraucherinformationen für den Verkauf von Waren über lenando, die von lenando auch noch gepflegt und den sich ständig ändernden rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Online-Händler können sich bei lenando daher auf das Wesentliche, nämlich den Verkauf von Waren konzentrieren. Dieses Konzept scheint aufzugehen. Denn seit seiner Gründung vor ein paar Wochen erfreut sich lenando bei seinen Nutzern wachsender Beliebtheit.
Die IT-Recht Kanzlei ist erfreut darüber, nun auch lenando zu seinen Kooperationspartnern zählen und lenando in rechtlicher Hinsicht betreuen zu dürfen.
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