Kooperation mit azoo: Professioneller AGB-Service der IT-Recht Kanzlei für azoo-Shopbetreiber

Die IT-Recht Kanzlei freut sich, ihren Mandanten die neue Kooperation mit azoo vorstellen zu dürfen. Azoo.co will Onlinehändlern, die bisher den Weg zu einem eigenen Onlineshop wegen des damit verbundenen Einrichtungs- und Anpassungsaufwands gescheut haben, das (Online-) Leben erleichtern. Direkt zum Start dieser Kooperation steht auch bereits die AGB-Schnittstelle für azoo-Shops zur Verfügung.
Zukünftige Nutzer eines azoo-Shops können sich im Rahmen dieser Kooperation abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung & Co) von der IT-Recht Kanzlei ab mtl. 9,90€ sichern.
Volle Kostenflexibilität: Der AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei für azoo ist monatlich zahlbar und bei Bedarf auch jederzeit(!) monatlich kündbar.
Joscha Unger, Azoo Technical Director, zur Kooperation:
"Viele unserer Shopbetreiber haben bereits in der Vergangenheit auf Marktplätzen und Handelsplattformen sehr gute Erfahrungen mit dem AGB-Service der IT-Recht Kanzlei gemacht. Es freut uns daher sehr, dass wir die IT-Recht Kanzlei für diese Kooperation gewinnen konnten. Auch möchten wir uns an dieser Stelle für die unkomplizierte Zusammenarbeit bei der Realisierung der AGB-Schnittstelle bedanken. Die automatische Aktualisierung der Rechtstexte ist ein weiterer Baustein, um unseren Shopbetreibern den Rücken freizuhalten für ihr Business und Ihre Kunden"
Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei, meint:
"Wir freuen uns, azoo-Nutzern im Rahmen dieser Kooperation abmahnsichere Rechtstexte an die Hand geben zu können. Die kurzfristige Realisierung der AGB-Schnittstelle ist dem Engagement der Betreiber von azoo gedankt. Dies zeigt uns, wie sich azoo um seine Shopbetreiber bemüht. Das flexible Vertragsmodell bei azoo entspricht genau unserem Motto: Qualität braucht keine lange Vertragsbindung."
Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei für azoo finden Sie hier.
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