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Matomo mit/ohne Cookies nutzen: Handlungsanleitungen und Risikoanalyse
vom 03.04.2018, 22:50 Uhr
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Vielen Dank für die gute Einschätzung. Sind denn die Informationen zur Verwendung von Matomo ohne Cookiebanner mit den heutigen DSGVO-Vorschriften noch gültig? Ich würde mich über eine Antwort freuen?
Der Artikel ist schon etwas älter. Matomo selbst schreibt nämlich, dass auch kein Device Fingerprinting eingesetzt wird! Das ist ja ein entscheidender Faktor, da dann vollends keine Einwilligung mehr...
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hallo, guter informativer artikel.
eine frage: wenn der user seine zustimmung zum tracking mit matomo (self hosted!) gibt, reicht es dann, die ip um nur 1 byte oder gar nicht zu kürzen? wäre relevant...
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Wäre mal interessant, ob der Artikel noch mit der Risiko Einschätzung Bestand hat, wo gerade alle nach Matomo suchen
Danke für diese Meinung und die gute Begründung. Nun hat der BGH die Rechtsprechung ja bereits aufgegriffen und ist dabei offensichtlich nicht besonders weit gegangen. Von einer Einwilligungspflicht...
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Mir geht das noch zu wenig weit: 1) erfahre ich ja bei der Bestellung eines Kunden wie der heißt. 2) kenne ich dann sein Geschlecht und 3) weiß ich wo er die Ware hinhaben möchte. 4) Kann es sein...
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6 Kommentare