AG Lehrte: Pflicht zur Erteilung einer Negativauskunft bei Nichtverarbeitung personenbezogener Daten
Die DSGVO spricht Betroffenen ein weitreichendes Auskunftsrecht bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten gegenüber dem Verantwortlichen zu. Mit der Frage, ob der Verantwortliche auf ein Auskunftsersuchen auch dann zu reagieren hat, wenn keinerlei Daten der Person bei ihm vorhanden sind, beschäftigte sich vor kurzem das Amtsgericht Lehrte in seinem Beschluss vom 03.02.2021 (Az.: 9 C 139/20). Lesen Sie mehr zur Entscheidung.