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IT-Recht Kanzlei: distanziert sich von Abmahnungen der Binary Services GmbH
vom 16.08.2012, 18:22 Uhr
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soso. die neue Variante.
Dieser Webauftritt wurde "durch eine IT-Rechtskanzlei" geprüft.
Richtig nach meiner Einschätzung - damit kein Bezug mehr zu Ihnen ist, wäre (zumindest macht man das in...
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Ihr Vorgehen zeugt von Geduld. Warum ?
Zumindest eine Grund-Zusammenarbeit muss es ja gegeben haben, sonst wäre die Nutzung Ihres Logos unter ganz anderen Gesichtspunkten zu betrachten.
Man distanziert sich offiziell von Ihrer Seite. Es passiert aber nach 8 Tagen NICHTS im Impressum der Binary Services. Das verwundert.
...ich wundere mich nur, dass der unerwünschte Eintrag in deren Impressum immer noch vorhanden ist und die IT Recht Kanzlei dies nicht sofort abmahnt und unterbindet!?
Hallo,
euer Kanzlei-Namen steht noch immer in deren Impressum. Wäre das nicht Abmahnfähig?
Hallo,
ich finde es gut das Sie sich davon distanzieren. Ich war auch ein bisschen Verblüfft als mir der Zusammenhang aufgefallen ist.
Haben Sie aber Verständnis dass ich meinen Klarnamen hier...
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6 Kommentare