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Interview mit Roger Rehnelt, dem Entwickler von wpShopGermany

22.03.2019, 12:05 Uhr | Lesezeit: 6 min
Interview mit Roger Rehnelt, dem Entwickler von wpShopGermany

Mit dem Shop-Plugin wpShopGermany lässt sich die Blog-Software WordPress um eine Verkaufsfunktion für Download- und Stückartikel erweitern. Was das Plugin alles kann und welchen Nutzen Online-Händler daraus ziehen können, haben wir Herrn Rehnelt von maennchen1.de, dem Entwickler von wpShopGermany gefragt.

IT-Recht Kanzlei: Herr Rehnelt, wenn Sie sich unseren Lesern zunächst vorstellen würden?

Roger Rehnelt: Meinen ersten Onlineshop habe ich 1997 für meinen damaligen Arbeitgeber auf Basis von Perl erstellt, um PA-Technik verkaufen zu können. Meine eigene Agentur gründete ich 2002 mit dem Schwerpunkt auf Programmierung von browsergesteuerten Applikationen. Klar gehören hier Shopsysteme und Content Management Systeme dazu, welche wir von Fremdanbietern (am liebsten TYPO3, WordPress, Shopware und Magento) einsetzen. Unsere Stärke sehen wir aber eher darin, wenn es darum geht Software an den Kunden anzupassen oder im Kundenauftrag zu entwickeln. Das geht manchmal mit fertiger Software nur bis zu einer bestimmten Grenze. Deshalb entwickeln wir ständig unser eigenes Framework weiter, mit welchem wir komplexe ERP-Vorgänge bei unseren Kunden umsetzen.

IT-Recht Kanzlei: Was ist wpShopGermany und wie kam es dazu?

Roger Rehnelt: Wir sollten 2010 im Kundenauftrag einen einfachen, kostengünstigen Shop umsetzen. Die Anforderungen waren einfach gehalten, um den Aufwand nicht explodieren zu lassen. Das Hosting sollte nicht zu komplex, die Lernkurve möglichst flach und die zukünftigen Wartungsarbeiten so gering wie möglich sein. Wir entschieden uns für WordPress mit den damals verfügbaren Plugins. Die Ernüchterung kam schnell, da das damalige (überwiegend englischsprachige) Angebot für den deutschen Markt gravierende Anpassungsarbeiten mit sich brachte. Oder aber nur als Service angeboten wurde. Dennoch hielten wir am Gedanken „WordPress“ fest und nutzten unser angesammeltes Know How, um etwas eigenes auf die Beine zu stellen.

IT-Recht Kanzlei: Was waren die größten Herausforderungen bei der Anpassung für den deutschen Markt?

Roger Rehnelt: Zunächst war jeder rechtliche Hinweis Gold wert. Damals überschlugen sich die Urteile und ständig mussten Änderungen im Ablauf vorgenommen werden. Niemand wusste so recht, ob die Funktion so gelassen werden kann und wie der Text auf bestimmten Buttons lauten musste.

Für unsere Kunden war die größte Herausforderung, entsprechende rechtliche Texte (AGB, Impressum, etc.) in korrekter Form auf ihren Präsenzen vorweisen zu können. Mit der passenden Schnittstelle unseres Shop-Plugins und dem richtigen Rechtstexte-Anbieter, wie der IT-Recht Kanzlei, war die Umsetzung für unsere Kunden schnell geschaffen und konnte mit wenigen Klicks auf den eigenen Seiten gespeichert werden.

IT-Recht Kanzlei: Für welche Shopbetreiber ist wpShopGermany geeignet?

Roger Rehnelt: Wir hatten schon Projekte betreut, da arbeitete der Kunde mit über 100.000 Produkten. Das ist aber eine Ausnahme. Ich persönlich denke, dass wpShopGermany eher für kleinere Produktportfolios geeignet ist. Grundlegend wird die Grenze vom Kunden und dessen Hardware selbst gezogen, eine Beschränkung von wpShopGermany gibt es nicht. Jeder Kunde hat spezielle Anforderungen an die Verkaufspräsentation seiner Produkte und den Ablauf des Shoppingerlebnisses. Genauso wichtig ist manchen Kunden auch die Anbindung an eigene Warenwirtschaftssysteme. Grundlegend kann aber jeder wpShopGermany einsetzen, egal ob Kleinunternehmer oder Firmenkunde im Ausland. Wir haben Kunden, die verkaufen ihre eigenen Songs (MP3), Gutscheine für Hubschrauberrundflüge, Kosmetik oder Fotoshootings, Zubehör für IT, Dienstleistungen (auch Schulungen oder Trainings) und sehr häufig auch Weinhändler/-erzeuger, Bäcker, Fleischer und Maschinen jeglicher Art.

IT-Recht Kanzlei: Welchen Mehrwert bietet wpShopGermany Onlinehändlern im Vergleich zum Mitbewerb?

Roger Rehnelt: In erster Linie würde ich unseren deutschsprachigen Hersteller-Support nennen, welchen wir offen über unser Forum pflegen. Der Kunde tritt direkt und kostenlos mit dem Hersteller in Kontakt (sofern er das möchte), keine zwischengeschaltete Marketing-/Supporthotline im Ausland. Mittlerweile gibt es auch Agenturen, die sich tiefgründig mit wpShopGermany beschäftigen, um so ihren Kunden ein professionelles Produkt anbieten zu können, was wir sehr begrüßen und unterstützen. Seit 2010 entwickeln wir die Software in unserem Haus in Thüringen und geben von hier aus Unterstützung.

IT-Recht Kanzlei: Sie bieten wpShopGermany in den Varianten „Free“, „Pro“ und „Enterprise“. Welche Variante ist für welchen Händler geeignet?

Roger Rehnelt: „Free“ ist der perfekte Einstieg, um zu schauen, wie sich die Shop-Software anfühlt, was sie kann und wie sie verwendet wird. Gerade weil wpShopGermany „nur“ ein WordPress Plugin ist, muss es kompatibel mit allen anderen Einstellungen bleiben, die auf der bestehenden WordPress Präsenz bereits existieren. Somit kann man mit „Free“ kostenfrei die Kompatibilität testen. Der Testzeitraum endet nach 14 Tagen und begrenzt das Plugin dann leider um einige Funktionen, z. B. hauptsächlich die Updatefähigkeit und die Möglichkeit weitere Module zu installieren. Diese Fähigkeiten bringen die beiden Versionen „Pro“ und „Enterprise“ mit, welche sich hauptsächlich darin noch einmal unterscheiden, dass letztere auf beliebig vielen Domains installiert werden darf.

IT-Recht Kanzlei: Was kostet wpShopGermany?

Roger Rehnelt: Die Version „Pro“ kostet 45,- EUR und die Version „Enterprise“ 149,- EUR. Nach einem Jahr kann man den Update-Support für die Hälfte der Lizenzkosten um ein weiteres Jahr verlängern. Die Version „Free“ ist kostenfrei.
(alle Preise inkl. 19% MwSt)

IT-Recht Kanzlei: Bieten Sie Onlinehändlern vor dem Kauf die Möglichkeit eines kostenfreien Tests?

Roger Rehnelt: Die Version „Free“ ist bei Erstinstallation 14 Tage lang mit dem Umfang der „Enterprise“ vergleichbar. Danach wird diese um bestimmte Funktionen beschränkt. Diese können im Nachgang aber durch Hinzufügen einer gekauften Lizenz wieder mit dem entsprechenden Umfang genutzt werden (ohne Neuinstallation). Genauso können auch alle Module 14 Tage lang vor dem Kauf kostenfrei getestet werden.

IT-Recht Kanzlei: Sie haben Ende letzten Monats wpShopGermany 4.1.0 herausgebracht. Was sind die wichtigsten Neuerungen?

Roger Rehnelt: Das Update war sehr umfangreich und enthielt neben neuen Funktionen hauptsächlich eine Menge Bugfixes. Händler können mit Version 4.1.0 endlich Bestellungen (vollumfänglich) im Backend selbst anlegen oder bestehende Bestellungen bearbeiten. Weiterhin können im enthaltenen Modul „Kundenkontakt“ ab sofort auch SMS an Kunden versendet werden. Auch der Workflow wurde verbessert. So wurden Verbesserungen / Vereinfachungen im Hinblick auf die DSGVO geschaffen und die Konfigurierbarkeit verbessert.

Übrigens: Mit der im letzten Jahr erschienenen Version wpShopGermany 4 haben wir zeitgleich ein Shopping Theme veröffentlicht, welches wir kostenfrei zum Download auf unserer Seite und hoffentlich bald auch im WordPress Repository anbieten können.

IT-Recht Kanzlei: Bieten Sie außer wpShopGermany noch weitere Plugins an?

Roger Rehnelt: In diesem Zusammenhang muss natürlich in erster Linie das gemeinsam entwickelte und kostenfreie Plugin „wpShopGermany IT-RECHT KANZLEI“ erwähnt werden, welches auch als eigenständiges WordPress Plugin (ohne wpShopGermany) installiert und genutzt werden kann. Mit diesem Plugin können sämtliche Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auf der eigenen Homepage automatisch abgeglichen werden.
Alle unsere kostenfreien WordPress Plugins haben wir in unserem WordPress-Profil hinterlegt.

IT-Recht Kanzlei: Was dürfen Onlinehändler von wpShopGermany in Zukunft noch erwarten?

Roger Rehnelt: wpShopGermany wird hinsichtlich Funktionsumfang weiterhin wachsen. Wir haben eine Menge toller Vorschläge bereits auf dem Tisch, welche wir nach und nach umsetzen werden. Es wird auf jeden Fall nicht langweilig!
Auch hinsichtlich Performance hegen wir große Ansprüche und werden auch hier weiterhin an entsprechenden Schrauben drehen, um unsere und die Erwartungen unserer Kunden erfüllen zu können.

IT-Recht Kanzlei: Herr Rehnelt, wir danken für das Gespräch.

Roger Rehnelt: Vielen Dank für die Möglichkeit, uns hier vorstellen zu dürfen!

Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Pflegeservice für wpShopGermany informieren.


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