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Kooperation mit Hood.de: Neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

27.08.2012, 14:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kooperation mit Hood.de: Neue AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei München unterhält ab sofort eine strategische Kooperation mit der Verkaufsplattform Hood.de. Das Besondere: Händler mit eigenem Hood.de-Shop haben die Möglichkeit, rechtssichere AGB der IT-Recht Kanzlei zu buchen, die via Schnittstelle per Mausklick in den jeweiligen Hood-Shop integriert werden. Einfacher geht’s nicht – für nur 5,90 Euro im Monat.

Zwei Erfolgsmodelle des e-Commerce sind ab sofort vereint: Die IT-Recht Kanzlei München und die Plattform Hood.de arbeiten ab sofort zusammen. „Wir freuen uns, mit RA Max Keller und der IT-Recht-Kanzlei einen kompetenten Partner für das Angebot von rechtlichen Dienstleistungen für unsere Händler gewonnen zu haben“, so Ryan Hood, Gründer und Geschäftsführer der Hood.de Deutschland GmbH.

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Das AGB-Interface der IT-Recht-Kanzlei

Und um sich dieses Lob zu verdienen, bietet die IT-Recht Kanzlei Hood.de-Shopbetreibern ein besonderes Tool an: Das AGB-Interface, mit dem rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen direkt von dem Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei aus individualisiert und ganz einfach per Mausklick in den Hood.de-Shop integriert werden können. Das ist der einfachste Weg zu rechtssicheren AGBs – und vermutlich auch der billigste: Der AGB-Service kann für nur 5,90 Euro monatlich gebucht werden. In dieser Gebühr inbegriffen ist natürlich ein juristischer Update-Service, der für eine dauerhafte Aktualisierung der AGBs sorgt. Und dafür haftet die IT-Recht Kanzlei selbstverständlich (wie bei Kanzleien üblich) auch. Wichtig: Der Update-Service für die Rechtstexte ist monatlich kündbar.

Selbstverständlich  können die AGBs auch an neue Geschäftspraktiken oder sonstige geänderte Bedürfnisse angepasst werden – auch das jederzeit und mit wenigen Mausklicks über unser Mandantenportal.

Die Plattform Hood.de

Im Jahr 1999 als Online-Auktionsplattform gegründet, ist Hood.de heute einer der größten Online-Marktplätze im deutschsprachigen Raum. Für kaufinteressierte Besucher stehen über 4 Mio. Produkte zum Einkauf bereit. Mit über 3 Mio. kaufaffinen Besuchern monatlich bietet Hood.de seinen privaten und gewerblichen Anbietern die besten Möglichkeiten für einen erfolgreichen Verkauf von Produkten aller Art. Es stehen verschiedenste Verkaufsformate zur Verfügung: Sofortkauf, Auktion, Rückwärts-Auktion oder der eigene Hood-Shop mit vielen Zusatzfunktionen und Online-Promotions. Auch in Sachen Gebühren ist Hood.de unschlagbar: Weder für private noch für gewerbliche Händler fallen Einstellgebühren oder Verkaufsprovisionen an. Das Anbieten und Verkaufen auf Hood.de ist damit zu 100% kostenlos – lediglich für die Nutzung von freiwilligen Sonderoptionen oder einen Hood-Shop fällt eine faire Gebühr an.

Zur Zusammenarbeit

Mit der Plattform Hood.de gewinnt die IT-Recht Kanzlei einen wertvollen neuen Partner, mit dem sie ihr Know-how und ihre langjährige Praxis voll ausschöpfen kann – vor allem zugunsten der Hood.de-Shopbetreiber, die in besonderem Maße von dem neuen AGB-Interface profitieren können. Die IT-Recht Kanzlei freut sich deswegen ganz besonders, dass die Kooperation mit Hood.de zustande gekommen ist und hofft auf eine lange und für alle Beteiligten positive Zusammenarbeit.


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