Website-Scanner: ab sofort für französischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar

Website-Scanner: ab sofort für französischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar
05.05.2023 | Lesezeit: 2 min

Unser Website-Scanner analysiert für Mandanten datenschutzrelevante Dienste auf deren Präsenzen und unterstützt bei der Konfiguration der Datenschutzerklärung. Ab sofort steht die neue Komfortfunktion auch für französischsprachige Datenschutzerklärungen (Homepage und Online-Shop) zur Verfügung.

I. EasyScan: Zuverlässige Website-Analyse und Auto-Konfiguration

EasyScan ist ein intuitiver, vollautomatisierter Website-Scanner, der mit nur wenigen Klicks die Zielpräsenz von Mandanten nach datenschutzrechtlichen Diensten durchsucht und die Erkenntnisse automatisch in den Datenschutzkonfigurator übernimmt.

Zusätzlich nimmt EasyScan automatisch eine Risikobewertung der gefundenen Dienste vor und zeigt Mandanten auf, ob und wie die gefundenen Dienste datenschutzkonform nutzbar sind.

EasyScan erkennt hierbei zuverlässig bereits über 350 Dienste und wird selbstverständlich kontinuierlich weiterentwickelt und angereichert.

Mandanten können dank EasyScan also in zweierlei Hinsicht besondere Rechtssicherheit erlangen:

  • einerseits zeigt EasyScan auf, welche datenschutzrechtlich relevanten Dienste auf der Zielpräsenz verwendet werden, und liefert detaillierte Informationen zum jeweiligen Dienst und den Anforderungen an einen datenschutzkonformen Einsatz
  • andererseits übernimmt EasyScan die gefundenen Ergebnisse in einen Konfigurationsvorschlag für die Datenschutzerklärung und trägt so automatisch zu deren korrekter Ausgestaltung bei
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II. EasyScan ab sofort auch für französischsprachige Datenschutzerklärungen verfügbar

EasyScan wird schrittweise auch für ausländische Datenschutzerklärungen verfügbar gemacht, um Mandanten mit internationalen Internetauftritten zuverlässig zu unterstützen.

Ab sofort steht EasyScan auch für die folgenden französischsprachigen Rechtstexte bereit:

Mandanten, welche die französischsprachigen Datenschutzerklärungen nutzen, finden die EasyScan-Funktion ab sofort nach Aufrufen des jeweiligen Rechtstextes im Mandantenportal:

EasyScan 1

Die Endung der Domain (ob .de, .com, .co.uk oder andere), auf welcher die Datenschutzerklärung eingesetzt werden soll, spielt für die Funktionalität von EasyScan keine Rolle.

Für französischsprachige Datenschutzerklärungen kann ab sofort auch die Funktion der regelmäßigen Scans aktiviert werden.

Hierbei wird die gescannte Internetpräsenz in regelmäßigen Abständen auf hinzugekommene oder weggefallene Dienste überprüft, um den Mandanten sodann automatisch eine Neukonfiguration der Datenschutzerklärung vorzuschlagen.

Anleitung zur Bedienung des EasyScan-Website-Scanners

Eine detaillierte Anleitung zur effektiven Bedienung von EasyScan kann hier aufgerufen werden.


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