Artikel zum Thema „Verkauf, Von, Textilerzeugnissen“

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Abmahnung: Unzulässige Materialkennzeichnung bei Bekleidung

In einer aktuellen Abmahnung wurde die unzulässige Beschreibung der Faserzusammensetzungen bei Bekleidungsartikeln abgemahnt. Um was ging es konkret?

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Abmahnung: Fehlende Textilkennzeichnung bei Kleidung

Eine Abmahnung beanstandet die fehlende Textilkennzeichnung beim Verkauf von Kleidung. Erfahren Sie mehr zum Thema Textilkennzeichnung und der vorliegenden Abmahnung.

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Online-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.

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LG Münster: Abweichungen bei Kennzeichnung gebrauchter Textilien erlaubt

Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet zur Verwendung spezifischer Faserbezeichnungen bei der Textilkennzeichnung. Dass diese Vorgabe aber beim Verkauf gebrauchter Textilien nicht einzuhalten sind, entschied das LG Münster.

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Physische Textilkennzeichnung direkt am Textilerzeugnis Pflicht?

Für Textilerzeugnisse schreibt die Textilkennzeichnungsverordnung die Angabe der Faserzusammensetzung per Etikett oder per Kennzeichnung vor. Nur, ist die Kennzeichnung zwingend am Erzeugnis vorzunehmen?

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Textilkennzeichnung: Freiwillige Kennzeichnung mit Tücken

In eine Abmahngefahr begibt sich nicht nur der Händler, der kennzeichnungspflichtige Textilien online nicht oder nicht korrekt kennzeichnet. Auch derjenige, der eigentlich gar nicht kennzeichnungspflichtige Textilien online (freiwillig) kennzeichnet, begibt sich in Gefahr.

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Textilkennzeichnung: Wie man Abmahnungen sicher vermeidet

Unterlassene und vor allem fehlerhafte Textilkennzeichnung - ein Dauerbrenner bei den Abmahnern. Sei es "Merinowolle", "Acryl" oder "PU-Leder" - um nur ein paar prominente Begrifflichkeiten aufzuführen, an denen sich die Abmahner stören.

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BGH zur Textilkennzeichnung in englischer Sprache: „Cotton“ ist erlaubt, „Acrylic“ hingegen nicht

Die EU-Vorgaben hinsichtlich der Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen sind zwingend zu beachten, andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen. Der BGH hatte sich nunmehr mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob englischsprachige Textilkennzeichnungen („Cotton“ und „Acrylic“) zulässig sind. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Beitrag.

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„Merinowolle“: keine zulässige Faserbezeichnung bei der Textilkennzeichnung

Derzeit werden Händler abgemahnt, die zur Bezeichnung von Textilfasern den Ausdruck "Merinowolle" gebrauchen. Dies ist auch in der Tat abmahnbar. So hat das OLG Hamm mit Urteil vom 02.08.2018 (Az.: 4 U 18/18) entschieden, dass die Bezeichnung von Textilfasern mit dem Ausdruck „Merinowolle“ nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung genügt und einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß darstellt.

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Sicher handeln auf der Plattform Dohero: Beachten Sie unseren 10-Punkte-Plan und sparen Sie sich den Ärger und das Geld einer Abmahnung!

Die Online-Händler auf der Plattform Dohero sollten sich auf den Verkauf Ihrer Waren konzentrieren können! Wir möchten daher Händlern auf Dohero einen einfachen 10-Punkte-Plan an die Hand geben, um beliebte Abmahngründe aus der Vergangenheit (auf anderen Plattformen) zu vermeiden. Sparen Sie sich eine Menge Geld und Ärger und befolgen unseren 10-Punkte-Plan!

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EuGH: Bei Textilien aus einer Textilfaser sind die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ für die Kennzeichnung nicht notwendig

Der EuGH hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zu beurteilen gehabt, ob im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien aus einer einzigen Faser die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ bei der Textilkennzeichnung vorzunehmen ist. Der EuGH sieht in diesem Fall keine Notwendigkeit die Angaben „rein“, „ganz“ oder „100%“ zu tätigen. Diese Angabe im Rahmen der Textilkennzeichnung sei lediglich optional.

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Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien verkaufen

Dieser Leitfaden behandelt die rechtlichen Anforderungen beim Verkauf von Textilerzeugnissen auf dem EU-Markt: Welche Kennzeichnungspflichten bestehen, welche Textilfaserbezeichnungen zulässig sind, wie die Kennzeichnung erfolgt und was häufig beanstandet wird. Außerdem informieren wir über die aktuelle Rechtsprechung zur Textilkennzeichnung.

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Abmahnungen vermeiden: Der 10-Punkte Plan für das Jahresendgeschäft

Das Jahresendgeschäft im letzten Quartal ist für viele Onlinehändler die umsatzstärkste Zeit im Jahr. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ganzjährig ein Ärgernis, im Jahresendgeschäft sind sie aber doppelt nervig, da sie Kosten verursachen, Zeit in Anspruch nehmen und Kapazitäten binden die eigentlich im Jahresendgeschäft benötigt werden. Damit sich eCommerce-Treibende voll und ganz auf die kommenden Wochen konzentrieren können hat die IT-Recht Kanzlei einen 10-Punkte Plan entwickelt, der dabei helfen kann häufige Abmahngründe zu vermeiden.

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Sie möchten eine Abmahnung des IDO-Verbands auf DaWanda vermeiden? Beachten Sie unseren 10-Punkte-Plan und sparen Sie sich den Ärger und das Geld!

Derzeit mahnt der IDO-Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) verstärkt Händler auf der Plattform DaWanda ab. Bei den Abmahnungen fällt auf, dass hierbei immer wieder die gleichen Gründe abgemahnt werden. Wenn Sie eine Abmahnung auf der Plattform DaWanda vermeiden wollen, dann beachten Sie unseren nachfolgenden 10-Punkte-Plan. Sie ersparen sich damit eine Menge Geld und Ärger!

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Materialkennzeichnung von Schuhen im Online-Handel

Zwar sind Schuhe grundsätzlich von den Kennzeichnungspflichten nach der EU-TextilKennzVO befreit. Für Schuhe existieren aber - vielfach übersehene - eigene Kennzeichnungsvorgaben für das verwendete Material - und das auch online. Dahinter steckt die sog. "Bedarfsgegenständeverordnung". Wir zeigen, wie Schuhe im Online-Handel richtig zu kennzeichnen sind.

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„Acryl“ verboten, „Cotton“ erlaubt – OLG München zu unzulässiger Textilkennzeichnung

Das OLG München hatte sich kürzlich mit dem Thema Textilkennzeichnung zu befassen. Fraglich war u.a., ob als deutsche Textilfaserkennzeichnung die Begriffe „Acryl“ und „Cotton“ zulässig sind. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Entscheidung des Gerichts, die sicher bei vielen Versendern von Bekleidungs-Artikeln Aufsehen erregen dürfte.

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Verkaufsratgeber: Rechtliche Fallen beim Verkauf bestimmter Produkte

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis werden wir immer wieder mit Abmahnungen von Online-Händlern konfrontiert, die sich auf Fehler im Zusammenhang mit bestimmten Produkttypen beziehen. Wir haben dies zum Anlass genommen, die nachfolgende Checkliste für bestimmte Produkttypen zu erstellen, die nach unseren Erkenntnissen einem besonders hohen Abmahnrisiko unterliegen. Dabei sind wir insbesondere auf die Punkte eingegangen, die in der Praxis bei bestimmten Produkten immer wieder falsch gemacht werden und damit zu Abmahnungen führen können.

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Oft gefragt: In welcher Sprache sind Textilerzeugnisse zu etikettieren bzw. zu kennzeichnen?

Viele Händler verkaufen ihre Textilerzeugnisse nicht nur in Deutschland, soeben etwa auch im EU-Ausland. Was ist aber beim grenzüberschreitenden Versand hinsichtlich der (Online-)Kennzeichnung von Textilerzeugnissen zu beachten? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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Textilpflegekennzeichnung: Gesetzliche Pflicht in Österreich, Textilien mit einer Pflegekennzeichnung zu versehen

EU-weit und damit auch für Österreich gilt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung, die für alle EU-Mitgliedsstaaten die Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen vorschreibt. Nicht damit zu verwechseln ist die Textilpflegekennzeichnung, die nach internationalem Muster auf freiwilliger Basis vereinbart ist. Österreich ist über diese freiwillige Vereinbarung hinausgegangen und hat bereits 1975 eine Verordnung erlassen, demnach Textilerzeugnisse mit einer Textilpflegekennzeichnung versehen werden müssen (Österreichische Verordnung über die Verwendung von Textilpflegekennzeichnungssymbolen.)

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Textilien korrekt kennzeichnen/etikettieren: Faserzusammensetzung, Hersteller- und Pflegekennzeichnung

Die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei beschäftigen sich nicht (!) mit der Online-Kennzeichnung von Textilerzeugnissen im Fernabsatz - etwa beim Verkauf über das Internet. Es geht vielmehr darum, auf welche Art und Weise die Etikettierung oder Kennzeichnung direkt am Produkt zu erfolgen hat. Wann etwa sind Angaben zur Faserzusammensetzung leicht lesbar, sichtbar und vor allem fest angebracht? Welche Besonderheiten sind bei der Herstellerkennzeichnung zu beachten? Was gilt hinsichtlich der Pflegekennzeichnung? Die IT-Recht Kanzlei klärt gerne auf.

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