Artikel zum Thema „Unlautere, Werbung“

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Änderung des UWG in Kraft getreten – Auswirkungen auf den Online-Handel

Am 30.12.2008 ist in Deutschland das [Erste Gesetz zur Änderung des Gesetztes gegen den unlauteren Wettbewerb|http://www.buzer.de/gesetz/8559/index.htm] (1. UWGÄndG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat damit die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) vom 11. Mai 2005 umgesetzt und u. a. eine “schwarze Liste” mit 30 verbotenen Geschäftspraktiken ins deutsche Wettbewerbsrecht eingeführt. Für Online-Händler bringt die Gesetzesänderung einige relevante Neuerungen mit sich.

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Solange der Vorrat reicht‘ – zulässig oder abmahnbar?

„Solange der Vorrat reicht“. Viele Händler nutzen diese Formulierung in ihrer Werbung. Doch Vorsicht: Unter bestimmten Umständen kann sie wettbewerbswidrig und abmahnfähig sein.

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KOM (2008) 40: Ein Blick in die Zukunft der Lebensmittelkennzeichnung

Es rührt sich etwas im Paragraphendickicht: nachdem kürzlich bereits die für den E-Commerce geltenden Kennzeichnungs- und Informationspflichten aus dem Lebensmittelrecht besprochen wurden (vgl. den Beitrag „Update: Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich“), soll nun ein Blick auf die absehbare zukünftige Rechtslage geworfen werden.

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Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen ist wettbewerbswidrig

Mit Urteil vom 16.11. 2006  (Az.: 4U 143/06) entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, dass der von einem Möbelhaus verwendete Begriff  der „Werbeware“ in Zusammenhang mit Preisnachlässen wettbewerbswidrig ist.

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Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich

Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.

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Schwarze Liste: 30 Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen abgemahnt werden können!

Die IT-Recht Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine „Schwarze Liste“ (samt Erläuterungen des BMJ), die 30 Beispieltatbestände der irreführenden und agressiven Geschäftspraktiken nennt, die unter allen Umständen als unlauter einzustufen sind. *Um es klarzustellen:* Hat sich ein Händler gegenüber einem Verbraucher einer dieser Geschäftspraktiken zu verantworten, so wird dieser Händler erfolgreich in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht in Anspruch genommen werden können („Per-se-Verbote für bestimmte Handlungsweisen“)!

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Zur vergleichenden Werbung für Parfümimitate durch Produktbezeichnungen

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Abweisung der Klage eines bekannten Parfümherstellers gegen einen Konkurrenten bestätigt, dessen preisgünstige Parfüms Duftimitate der Produkte der Klägerin sein und durch ihre Bezeichnungen Assoziationen zu den Originalprodukten wecken sollen.

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LG Hamburg: 20.000 € Streitwert bei unlauterer Werbung mit Lebensmitteln ist fair

Durch einstweilige Verfügung wurde es einem Online-Händler untersagt, für die Lebensmittel „Cellulose, Calcium, Biozink und Veikang“ mit der Aussage zu werben, dass die Lebensmittel zur Korrektur von Allergieerkrankungen führen würden. Streitwert zunächst: 30.000 Euro.

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"Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

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Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-Angeboten

Wer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.

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Lebenslange Garantie - Neue Abmahnwelle überrollt Shop-Betreiber

Shop-Betreiber, die über das Internet Waren in Deutschland verkaufen, sind wahrlich nicht zu beneiden. Eine Abmahnwelle nach der anderen lässt bereits so manchen an der Sinnhaftigkeit von Geschäften in Deutschland zweifeln. Zu wahren Abmahnfallen haben sich dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"), etwa bei eBay-Verkäufern, herauskristallisiert...

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